Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, zur Anlage der Freizügigkeitsgelder der Auffangeinrichtung (Änderung des BVG) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Die Vorlage bezweckt die Verlängerung von Artikel 60b des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) um weitere 4 Jahre. Dieser erlaubt es der Auffangeinrichtung berufliche Vorsorge, Freizügigkeitsgelder bis zu einem Maximalbetrag von 10 Milliarden Franken bei der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) anzulegen, falls ihr Deckungsgrad im Freizügigkeitsbereich weniger als 105% beträgt.