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UBS. Die Annahme der Reform AHV 21 wirkt sich positiv auf die langfristige finanzielle Stabilität der 1. Säule aus. Sie reduziert die aktuelle Finanzierungslücke um über ein Drittel (siehe nachfolgende Grafik). Die Erhöhung der Mehrwertsteuer (um 0,4 Prozentpunkte) trägt mit 20,3 Prozentpunkten am stärksten zur Reduktion bei.

Das Kernelement der Reform, die Harmonisierung des Referenzalters der Frauen mit demjenigen der Männer auf 65 Jahre, verkleinert die Lücke um 17 Prozentpunkte. Die Kompensationsmassnahmen für die ersten neun Neurentenjahrgänge wirken der Reduktion der Finanzierungslücke um 0,9 Prozentpunkte entgegen. Die Massnahmen zum flexiblen Rentenbezug und zu den Anreizen für ein längeres Erwerbsleben wirken sich hingegen nicht nennenswert auf die Finanzierungslücke aus.

Die Vorlage wird 2024 in Kraft gesetzt. Das Rentenalter wird schrittweise um drei Monate pro Jahr erhöht. Der erste Rentenanstieg erfolgt im Jahr 2025. Somit wird das Rentenalter 2028 bei 65 Jahren stehen.

  UBS