In der Handelszeitung werden die Folgen der aktuellen inflationsären Entwicklung für die Pensionskassen auf Basis einer Einschätzung der Basler BAK behandelt.

Sichtbar ist das in der stark anziehenden Inflation auch in der Schweiz. BAK Economics ging im November 2021, als das volkswirtschaftliche Porträt verfasst wurde, von einem temporären Inflationsproblem aus, weil es auch deflationäre Gegenkräfte gab wie die zögerliche Erholung der Wirtschaft und den intensiven globalen Wettbewerb.

BAK Economics erwartet laut ihrem Chefökonom und Geschäftsleitungsmitglied Martin Eichler, dass die jetzt stark und länger als ursprünglich erwartet nach oben geschossenen Inflationsraten bis ins kommende Jahr wieder deutlich zurückgehen. Für die Inflation in der Schweiz im Jahr 2023 rechnet man hier mit 0,9 Prozent.

«Gründe sind einerseits, dass die externen Schocks, welche die Inflation in den letzten zwölf Monaten angetrieben haben, an Einfluss verlieren», kommentiert Eichler auf Anfrage. «Gleichzeitig reagiert nach anfänglichem Zögern die Geldpolitik inzwischen weltweit deutlich, selbst für die EZB zeichnet sich eine Zinserhöhung im Juli ab.»

«Die Phase mit den sehr tiefen oder gar negativen Inflationsraten dürfte jedoch hiermit geendet haben», so Eichler weiter. «Was für die Positionierung der Pensionskassen relevanter ist: Mittelund längerfristig ist für die westlichen Industriestaaten mit Inflationsraten nahe am Zielwert der Notenbanken zu rechnen, wobei in der Schweiz der Preisauftrieb auch zukünftig strukturell immer etwas tiefer liegen dürfte als im Ausland.»

Bei einer gut aufgestellten Pensionskasse sollten laut Eichler aktuell keine massiven Anpassungen notwendig sein. «Ob Absicherungen sinnvoll sind, hängt dabei – wie bisher auch – von der Strategie der Pensionskasse, ihrer Struktur und Risikofähigkeit ab», sagt Eichler.

In der Vergangenheit wurde regulatorisch immer wieder gegengesteuert, wenn es andauernde Veränderungen bei den langfristigen Zinsen gab. Gegensteuer kann gemäss BAK-Economics-Porträt über eine Erhöhung der Beitragssätze, die Anpassung der Mindestzinssätze und des Umwandlungssatzes gegeben werden. Zwischen 2000 und 2017 waren die Beitragssätze von 17 auf 18,9 Prozent angehoben worden. Der Mindestzinssatz war zwischen 1985 von 4 auf 1 Prozent reduziert worden und beim Mindestumwandlungssatz sind gemäss Reformvorschlag BVG 21 6 Prozent vorgesehen. Zwischen 1985 und 2004 hatte dieser bei 7,2 Prozent gelegen.

Kurzfristige Eingriffe sind laut Eichler jetzt nicht zu erwarten, trotz der anziehenden Inflation. Die Nebenwirkungen würden mögliche Wirkungen übertreffen. «Es gibt keine Möglichkeit für die Schweizer Politik, hier kurzfristig sinnvoll einzugreifen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Eingriff der Politik die Belastung nur umverteilen würde, gleichzeitig aber zu Ineffizienzen führt und die Anpassungs- und Risikofähigkeiten der Pensionskassen reduziert, wäre sehr hoch.» Auf längere Sicht sind weitere Anpassungen an die sich verändernden Rahmenbedingungen, insbesondere diejenigen demografischer Art, jedoch zwingend notwendig.

  Handelszeitung / Medienmitteilung BAK