BR. Der Bundesrat das Datum für das Inkrafttreten der Reform AHV 21 auf den 1. Januar 2024 festgelegt. Er hat zudem die Ausführungsbestimmungen in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 24. März 2023.
Das Referenzalter der Frauen wird in vier Schritten von 64 auf 65 Jahre erhöht. Mit Inkrafttreten am 1. Januar 2024, steigt das Referenzalter der Frauen am 1. Januar 2025 erstmals um drei Monate. Als erste betroffen sind die Frauen des Jahrgangs 1961. Beim zweiten Schritt sind es die Frauen des Jahrgangs 1962; für sie beträgt das Referenzalter 64 Jahre und sechs Monate, für Jahrgang 1963 anschliessend 64 Jahre und neun Monate und ab Jahrgang 1964 schliesslich 65 Jahre. Ab Anfang 2028 gilt für alle das Referenzalter 65. Die schrittweise Erhöhung des Referenzalters gilt analog auch für die berufliche Vorsorge.
Der Bundesrat hat die vorgesehenen Anpassungen der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung bis zum 24. März 2023 in die Vernehmlassung geschickt.