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UBS hat in Zusammenarbeit mit c-alm eine Auslegeordnung der laufenden BVG-Reform erstellt und grundlegende Ziele der Reform und Wege zu ihrer Erreichung formuliert. Diese lauten:

1. Umverteilung reduzieren:
– Obligatorischer UWS auf 6 Prozent (oder tiefer) senken

2. Obligatorische Leistungen, d.h. die Ersatzquote, bei mindestens 60% erhalten:

– Altersgutschriften erhöhen, beispielsweise ab Alter 20 mit Einzahlungen beginnen und Beitragssätze anpassen, beispielsweise auf 9 Prozent für Alter 20 bis 44 und 14 Prozent für Alter 45 bis 65

3. Tiefe Löhne und Mehrfachbeschäftigte besser versichern:

– Koordinationsabzug auf eine für die Wirtschaft verträgliche Art anpassen, beispielsweise prozentual zum Lohn ansetzen mit Obergrenze für höhere Löhne, um zielgerichtet nur die tieferen Einkommen besser zu versichern, oder bei Senkung auf bis zu 50 Prozent des heutigen Niveaus dies schrittweise über mehrere Jahre ansetzen
– Eintrittsschwelle reduzieren, beispielsweise auf 17 000 Franken oder prozentual an das Pensum anpassen

4. Kompensation fair gestalten

– Keine weitere unnötige Umverteilung einführen, d.h. nur Personen kompensieren, deren Rente durch die Reform tatsächlich sinkt, und die Kompensation in der Grössenordnung dieses Verlusts ansetzen.

An einer Medienorientierung betonte Veronika Weisser von UBS, dass es sich dabei nicht fachtechnische Ziele handle, sondern um politisch auszuhandelnde in der Absicht, die Umverteilung zu reduzieren und nicht durch Rentenzuschläge die aktuelle Rentnergeneration noch besser zu stellen. In einer Mitteilung wird unter dem Titel “Besser keine Reform als eine schlechte” festgehalten:

Es braucht keine Reformen um jeden Preis, sondern es braucht eine Reform, die gezielt die Umverteilung begrenzt und gleichzeitig allen eine gute Versicherungsgrundlage heute und in Zukunft bietet. «Die derzeitigen Reformdiskussionen können zu einem stabileren und gerechteren System der beruflichen Altersvorsorge führen.

Aber nur, wenn wir damit dem Kapitaldeckungsprinzip wieder näherkommen», erläutert Silvan Gamper, Pensionskassenexperte bei c-alm. Durch einen tieferen UWS würden die Renten zwar niedriger, aber dafür rechnerisch korrekter und finanziell nachhaltiger sein. Sie würden darauf basieren, was wir ansparen und wie lange wir eine Rente beziehen. Eine Senkung auf 6 Prozent ist der mindestens notwendige Schritt.

  Mitteilung UBS / finews