imageJosef Bachmann, der vor zwei Jahren eine Initiative mit dem Titel “Vorsorge ja – aber fair” lancierte, steht erneut einem Initiativkomitee vor, das für mehr Generationengerechtigkeit in der Altersvorsorge und insbesondere der 2. Säule kämpft. An einem Medienanlass vom 7.9.21 wurde die “GenerationenInitiative” gestartet. Die Zielsetzung ist im Kern die gleiche, nur der Weg ein anderer. Statt einer allgemeinen Anregung wird ein ausformulierter Antrag gestellt. Begründet wird das Begehren mit den Worten:

In der Schweiz droht in absehbarer Zeit ein offener Generationenkonflikt. Eklatante Systemfehler führen dazu, dass in der Altersvorsorge Jahr für Jahr gut 6000 Millionen Franken vom Sparkapital der Jungen zu den Rentnern umverteilt werden. Das entspricht in etwa dem Armeebudget der Schweiz.

Die Bevölkerung muss zuschauen, wie Bundesrat und Parlament diese tickende Zeitbombe verdrängen und versuchen, den Murks durch einen Pfusch zu ersetzen. Wir sind der Meinung, dass das Problem an der Wurzel zu packen ist. Die Stimmberechtigten sollen die Gelegenheit haben, sich zu einer echten, ehrlichen und nachhaltigen Reform zu äussern.

Der Initiativtext lautet:

Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu fairen und sicheren Renten (Generationeninitiative)»
(im Bundesblatt veröffentlicht am 07.09.2021)

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 112 Abs. 2 Bst. e (betreffend Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge)2 Er beachtet dabei folgende Grundsätze:
Das Referenzalter (ordentliches Rentenalter) wird periodisch angepasst; massgebend ist die Entwicklung der Lebenserwartung.

Art. 113 Abs. 2 Bst. f-i (betreffend berufliche Vorsorge)2 
Er beachtet dabei folgende Grundsätze:

  1. Die Altersrenten werden im Kapitaldeckungsverfahren finanziert; eine systemwidrige Umverteilung wird vermieden; dadurch tragen Aktive und Pensionierte gemeinsam Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen.

  1. Die anwartschaftlichen und die laufenden Renten werden periodisch an die Anlageerträge, die Kaufkraft und die Lebenserwartung angepasst; massgebend ist die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen.
  2. Das Referenzalter (ordentliches Rentenalter) wird periodisch angepasst; massgebend ist die Entwicklung der Lebenserwartung.
  3. Teilzeitbeschäftigte werden nicht benachteiligt.

In einem Manifest wird festgehalten:

Wenn wir nicht rechtzeitig handeln, droht ein offener Generationenkonflikt. Denn die Altersvorsorge ist aus dem Lot. In der beruflichen Vorsorge werden jährlich rund 6’000 Millionen Franken vom Alterskapi-tal der aktiven Versicherten zu den Rentnern umverteilt. Die Jungen liefern – unfreiwillig und unbemerkt – einen grossen Teil ihrer Kapitalerträge ab. Auch die Pensionierten sind nicht darüber informiert, dass sie mehr erhalten, als sie angespart haben. Sie wissen nicht, dass ihr Kapital nicht ausreicht, um die ver-sprochenen Renten zu finanzieren.

Verantwortlich für diese gefährliche Entwicklung sind politische Fehlentscheide, die korrigiert werden müssen. Wir dürfen uns nicht mit Symptombekämpfung begnügen. Die Vorstellung mit immer höheren Beiträgen die 2. Säule sanieren zu können, ist naiv und verantwortungslos.

Niemand weiss, wie sich die Anlagerenditen und die Lebenserwartung entwickeln werden. Eine Altersvorsorge, die für alle Generationen gerecht ist, muss auf reale Rahmenbedingungen reagieren können. Fixe Renten, die bei der Pensionierung lebenslang versprochen wurden, sind immer zu hoch oder zu tief. Ein kleiner Teil der Rente soll periodisch angepasst werden können – nach oben und nach unten. Nur so kann die 2. Säule wie vorgesehen im Kapitaldeckungsverfahren finanziert werden.

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