Der Tages-Anzeiger schreibt zu der bevorstehenden Umstellung, welche auch darauf basierende Hypotheken resp. die Kreditgeber und -nehmer betrifft:

SNB-Direktorin Andrea Maechler erklärte diese Woche zwar, dass die Umstellung der Hypotheken «erfreuliche Fortschritte» mache. Probleme bereite vor allem der Derivatemarkt.

Heikel ist, wie es mit Verträgen weitergeht, die keine Auffangklauseln für den Fall enthalten, wenn der Libor wegfällt. In der EU und Grossbritannien hat der Gesetzgeber dafür Rückfalllösungen geregelt. In der Schweiz müssen das die Vertragspartner selbst regeln. Dafür hat die Bankiervereinigung Musterklauseln erarbeitet.

«Die Tatsache, dass im Gegensatz zu anderen Ländern mit wichtigen Finanzplätzen die Schweiz kein spezielles Gesetz erlassen wird, das die Folgen des Libor-Wegfalls regeln wird, ist bemerkenswert und führt zu Rechtsunsicherheit», urteilt Thomas Werlen von der Kanzlei Quinn Emanuel.

Das Problem: Niemand weiss, wie gross das Volumen jener Verträge ist, bei denen es keine vertraglichen Regeln für das Aus des Libor gibt – und wie viele Rechtsstreitigkeiten drohen. Weder UBS, CS oder ZKB wollen zum Volumen dieser Risikoverträge Angaben machen. Die Finma teilt nur mit, dass es Banken bisher nicht gelungen sei, alle Verträge ohne robuste Rückfallklauseln abzubauen.

  TA