Wann immer Vergleiche der Altersrenten von Frauen und Männern publiziert werden, folgen unvermeidlich das Wehklagen über die Unterschiede und der Verdacht, wenn nicht die Gewissheit, dass ein Fall von Benachteiligung vorliegt. Und weil für die AHV der Vorwurf nicht sticht, bleibt der Schwarzpeter bei der 2. Säule und den Pensionskassen hängen. Neuerdings wieder so geschehen bei der Neurentenstatistik des BFS.

Nach dem Wehklagen und der Empörung kommen die bekannten Forderungen. Sie gehen meist in Richtung eines AHV-Ausbaus, natürlich bei unverändertem Rentenalter 64 für Frauen. Und es wird gefordert, dass die Frauen bessere PK-Renten erhalten. Gedacht wird wohl an die Verbesserung der Situation von Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigten.

Aber die tieferen Frauenrenten haben ihren Grund weder bei den Pensionskassen noch beim BVG, sondern sind die Folge der tieferen Löhne und Unterbrüchen in der Erwerbstätigkeit. Das Gesetz ist geschlechtsneutral.

Die Konsequenzen des einst sinnvollen, mittlerweile obsolet gewordenen Koordinationsabzugs sind hinlänglich bekannt und ausgiebig besprochen. In vielen Kassen wurde er in Abhängigkeit des Beschäftigungsgrads dynamisiert oder ganz abgeschafft. Das auf gesetzlicher Ebene zu tun, ist weitaus schwieriger. Die mittlerweile 36-jährige Geschichte des BVG hat zu Strukturen geführt, die nicht einfach zu ändern sind. Das ist nicht böse Absicht oder mangender Wille. Es ist ganz einfach kompliziert. Die in Fachgremien dazu geführten Diskussionen sind endlos. Die laufende BVG 21 wird zu gewissen Verbesserungen führen. Das Problem ganz aus der Welt zu schaffen, wird so nicht gelingen.

Dabei wird ausgeklammert, dass als Zeiterscheinung es vielfach an der Bereitschaft fehlt, einen 100 Prozent-Job auszuüben. Bei Frauen noch mehr als bei Männern. Die «Life/Work-Balance» und veränderte Einstellungen zur Berufsarbeit spielen dabei eine zentrale Rolle. Personalabteilungen können davon ein Lied singen. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten nimmt seit einigen Jahren sprunghaft zu. Das kann nicht einfach «mit zunehmend prekären Lebensverhältnissen» gleichgesetzt und als Argument für politische Forderungen zum Ausbau von Sozialleistungen verwendet werden. Es ist es zu grossen Teilen ein Wohlstandsphänomen. Wenn darunter die Altersvorsorge der Betreffenden leidet, dann soll man es nicht den Pensionskassen pauschal in die Schuhe schieben.

*

Nun kann man weiter an den Stellschrauben und -schräubchen des BVG drehen, wie das bei jedem Versuch einer BVG-Revision geschieht, um die Probleme von Teilzeit und Mehrfachbeschäftigung etwas zu entschärfen. Möglicherweise wäre es gescheiter, für die tiefen Einkommen – ab welchem Niveau auch immer – und bei Mehrfachbeschäftigung nach neuen Formen der Vorsorge zu suchen. Eine Versicherung bei der Auffangeinrichtung ist bekanntlich nicht sehr verlockend. Ein Sparprozess ähnlich der Säule 3a wäre effizienter und ertragreicher. Konzepte und Systeme zur Durchführung dazu lassen sich mit etwas Phantasie leicht ausdenken.

Natürlich lässt sich dagegen vieles einwenden, gegen die aktuelle Situation auch. Vielleicht sollten wir uns eingestehen, dass das System «Pensionskasse» nicht für alle und jede Vorsorge-Situation passt, und häufig genug zu Enttäuschungen und Vorwürfen führt. Man könnte Neues wagen. Seit 1985 hat sich die Welt verändert.

Peter Wirth, E-Mail