imageDie Fondsgebühren sinken, gleichzeitig werden neue Konzepte zu ihrer Erfassung und Berechnung entwickelt. Die NZZ schreibt dazu:

Fondskäufer dürfen sich freuen: Die Kosten für Fonds in Europa sind in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Das zeigt eine umfassende Analyse der Fondsresearch-Firma Morningstar. (…)

Die einfache Erklärung für den Trend zu tieferen Fondskosten: Gemäss Morningstar würden «Anleger zunehmend in günstigere Fonds investieren und teure Produkte verstärkt links liegen lassen – oder ganz verkaufen.» Sie würden sich zunehmend bewusst, wie wichtig es sei, die Kosten eines Investments niedrig zu halten. Dieses neue Bewusstsein habe das Wachstum der deutlich preiswerteren Indexfonds beschleunigt.

Die Morningstar-Analytiker haben in ihrer Untersuchung die Fonds-Kostenkennziffer «Ongoing Charge» (OGC) bzw. die «laufenden Fondsgebühren» unter die Lupe genommen. Zu den laufenden Kosten eines Fonds zählen in erster Linie die Fondsmanagement-Gebühren sowie die Vergütungen für die Verwahrstelle und die Wirtschaftsprüfung. Die OGC-Kennzahl wurde im Zuge der neuen europäischen Fondsgesetzgebung Ucits IV eingeführt und löste damit in der EU die – in der Schweiz immer noch verbreitete – Kennzahl «Total Expense Ratio» (TER) ab.

Das Problem der TER aus Anlegersicht: Sie beinhaltet entgegen ihrem Namen nicht alle Fondskosten. Performanceabhängige Gebühren und Transaktionskosten sowie die Kosten der Zielfonds bei den sogenannten Dachfonds-Konstrukten fehlen. Die OGC enthält hingegen die Zielfonds-Gebühren, aber nicht Transaktionskosten auf Fondsebene, Ausgabeaufschläge und performanceabhängige Gebühren. Gemäss Tobias Lux, dem Sprecher der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma), müssen in der Schweiz in den «wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger» die «laufenden Kosten» ebenfalls ausgewiesen werden.

Schweizer Fonds-Investoren finden die TER-Ziffer im Fondsdokument KIID (Key Investor Information Documents) bzw. im neu vorgeschriebenen Nachfolge-Dokument BIB (Basisinformationsblatt). Im BIB sind die Fonds-Gesamtkosten inklusive einmaliger und laufender Kosten und auch die Kostenzusammensetzung auszuweisen. Das BIB muss Privatkunden bei einer persönlichen Empfehlung oder bei der Ausführung oder Übermittlung von Kundenaufträgen («execution only») kostenlos zur Verfügung gestellt werden, sofern im letzteren Fall ein BIB vorhanden ist. Ausserdem müssen im Jahresbericht der Fonds die Kosten offengelegt werden.

  NZZ / Morningstar