Hansueli Schöchli beschreibt mit Blick auf die bevorstehende Wintersession die Situation bei der BVG-Revision. Nach der Beratung in der SGK liegen drei Modelle vor: Jenes des Bundesrats auf Basis des Sozialpartnerkompromisses, das Mehrheitsmodell der SGK und der Vorschlag der grünliberalen Melanie Mettler.

Da ist zunächst der Vorschlag der Mehrheit der Sozialkommission des Nationalrats. Hier sollen die Rentenzuschläge auf 15 Übergangsjahrgänge beschränkt sein und nur jene Versicherten einen Zuschlag erhalten, deren Jahresrente sonst als Folge der Reform sänke. Auch dieser Vorschlag enthält für gewisse Fälle noch Überkompensationen, doch diese sind im Vergleich zum Bundesratsmodell deutlich geringer.

Und auch die Kommission will wie der Bundesrat die Finanzierung der Zuschläge nicht jeder einzelnen Pensionskasse überlassen, sondern einen neuen Kanal versteckter Quersubventionierungen eröffnen, doch das Ausmass ist weit geringer als beim Bundesrat. Vorgesehen wäre ein zusätzlicher Abzug bei allen Versicherten auf Jahreslöhnen bis zu rund 86’000 Fr.

Zwischen Bundesrat und Kommissionsmehrheit liegt ein Modell der Berner Nationalrätin Melanie Mettler (Grünliberale). Dieses unterscheidet sich vom Kommissionsvorschlag vor allem in drei Punkten: Die Rentenzuschläge erfassen 20 statt 15 Übergangsjahrgänge, dabei erhalten alle Versicherten mit Alterskapital bis rund 516’000 Fr. einen Zuschlag, und die Finanzierung sieht eine deutlich stärkere Umverteilung von oben nach unten vor (mit Abzügen auf Jahreslöhnen bis rund 860’000 Fr.).

Laut Bundesschätzung bekämen in den Übergangsjahrgängen etwa 70% statt 30 bis 40% einen Rentenzuschlag. Faktisch würde damit die Subventionierung der Neurentner zulasten von Jüngeren im Vergleich zur Kommissionsvariante erhöht.

  NZZ