Das Centre Patronal macht sich für eine “nachhaltige, moderne und soziale Reform der Altersvorsorge” stark, wie es auf der Website heisst. Im Zentrum steht ein “Paradigmenwechsel”. Nicht mehr ein gesetzliches Rücktrittsalter soll massgebend sein, sondern die Anzahl geleisteter Beitragsjahre. Vorgeschlagen werden 44 Beitragsjahre, beginnend ab dem 18. Lebensjahr.
Darüber hinaus präsentiert das CP “eine Gesamtschau der 1. und 2. Säule” mit dem Ziel einer “nachhaltigen, strukturellen Sanierung”, welche “alle zur Konsolidierung des Systems heranzieht” mit der “Ambition, traditionelle Widerstände aufzubrechen”.
Im Obligatorium der zweiten Säule wird der Vorschlag ergänzt mit einer Senkung des Mindestumwandlungssatzes, der Aufhebung des Koordinationsabzuges, einer neuen Staffelung der Beitragssätze. Auch wird die Unterstellung der Selbständigerwerbenden unter das Obligatorium der beruflichen Vorsorge vorgeschlagen.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorschläge hat Professor Christoph A. Schaltegger der Universität Luzern überprüft. Ebenso hat das Forschungsinstitut sotomo eine Meinungsumfrage durchgeführt. Sowohl die finanzielle Analyse als auch die Umfrage würden zeigen, dass die Vorschläge einen gangbaren und glaubwürdigen Weg darstellen, schreibt das CP.
Beim BVG sind folgende Änderungen vorgeschlagen:
- Senkung Mindestumwandlungssatz
−über 8 Jahre jeweils minus 0.1%
−statt 6.8% neu 6% - Aufhebung Koordinationsabzug
−kein Abzug mehr von CHF 24’885 auf Lohn
−Verbesserung Situation Teilzeitarbeit / Mehrfachbeschäftigung
−Ansparung höheres Alterskapital - früherer Eintritt BVG
−erhöht angespartes Alterskapital
−statt mit 25 neu mit 18 Jahren - Neue Staffelung der Beitragssätze (Altersgutschriften)
−keine «Bestrafung» älterer Arbeitnehmender
−Förderung Altersvorsorge für jüngere Generationen
−Ausgleichsmassnahmen für Übergangsgeneration während 15 Jahren, finanziert von der Vorsorgeeinrichtung - Auch für Selbständige gilt BVG Obligatorium
−Keine Lastenverschiebungen in andere Sozialwerke
−gute soziale Absicherung Selbständiger - Eintrittsschwelle bleibt
−Versichert weiterhin erst ab CHF 21’330
−keine zu starken Kosten für Unternehmen / Versicherte.
Zu den Vorschlägen für das BVG schreibt Prof. Schaltegger:
In der zweiten Säule ist der Umwandlungssatz der kritische Parameter. Da dieser mit dem Reformvorschlag gesenkt wird, reduziert sich die systemfremde Umverteilung von jung zu alt, was zu begrüssen ist. Wobei wir anmerken müssen, dass der Vorschlag das Problem der Umverteilung nicht gänzlich löst – hierfür wäre eine deutlich stärkere Senkung des Umwandlungssatzes notwendig.
Weiter resultieren durch die Abschaffung des Koordinationsabzuges für Personen mit tiefem Einkommen und Teilzeitangestellte höhere jährliche Renten. Zusätzlich wird die Diskriminierung von älteren Arbeitnehmern stark reduziert, was deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen dürfte.
Diese Anpassungen sind überfällig, allerdings nicht kostenlos zu haben. So veranschlagen wir die langfristigen Kosten auf über 2 Mrd. Franken pro Jahr und die Kosten für eine Übergangsgeneration auf rund 650 Mio. Franken pro Jahr, wobei die exakten Kosten je nach getroffener Annahmen starken Schwankungen unterliegen.
Die Übergangsgeneration ist in der Abbildung in rot dargestellt – vor allem ältere Personen wären ohne Übergangszahlungen von tieferen Renten betroffen.