bgerDas St.Galler Tagblatt schreibt zum Entscheid des Bundesgerichts, die Beschwerde eines Rentners der Saurer Pensionskasse vollumfänglich abzuweisen:

Das jahrelange juristische Geplänkel nimmt ein endgültiges Ende. Als letzte Instanz hat das Bundesgericht die Beschwerde eines Pensionärs der Arboner Firma Saurer gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes, Ernst Frei, abgewiesen. Begehren und Begründung seien eine «rein appellatorische Kritik», schreibt das Gericht im entsprechenden Urteil. «Nicht ansatzweise» werde «die dafür erforderliche Bedürftigkeit» geltend gemacht.

Das Bundesgericht ist erst gar nicht auf die Beschwerde eingetreten. Allerdings wurden auch keine Gerichtskosten erhoben.

Der Rentner beklagte, dass der Stiftungsrat der Pensionskasse ab 2008 deren Interessen missachtet hätte. Freie Mittel wären einseitig verwendet worden und Informationen verweigert. Zur Diskussion standen rund 200 Millionen Franken. Seit den Neunzigern hätten sich unverbrauchtes Deckungskapital sowie Reserven und Rückstellungen angehäuft. Der Pensionär forderte, die Mittel in einer Teilliquidation jenen zu verteilen, die sie erspart hätten.

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