Avenir Suisse macht einen Vorschlag, die geltende Erwerbsersatzordnung für Selbständige zu ersetzen, anstatt mit neuen A-fonds-perdu-Beiträgen ökonomische Anpassungsprozesse zu verzerren. Die Denkfabrik schreibt:
Die Verlängerung des Erwerbsersatzes für Selbständige ist eine zu einfache Lösung. Um den Selbständigen den Zugang zu Liquidität zu erleichtern, sollte vielmehr ein neuer zweistufiger Ansatz geprüft werden: Jenen Unternehmern mit privatem Vorsorgekapital könnte ein Vorbezug der Altersguthaben ermöglicht werden, während Betroffenen mit niedrigem Einkommen ein an die Umsatzeinbussen gebundener, reduzierter Erwerbsersatz ausbezahlt werden könnte.
Eine solche temporär klar zu befristende Lösung soll sicherstellen, dass in früheren Jahren gutverdienende Selbständigerwerbende die nun zusätzlich benötigte Liquidität aus eigenen Mitteln aufbringen können. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Selbständigerwerbende, die wegen geringen Einkünften früher keine Rückstellungen bilden konnten, aber bisher mit ihrer Erwerbstätigkeit finanziell auf eigenen Beinen standen, während der Corona-Pandemie in die Sozialhilfe abrutschen.
Während bei den Selbständigerwerbenden neue Ideen gefragt sind, sollte bei der Kurzarbeit auf das Bewährte gesetzt werden. So sollen Vollzug, Anspruchskreis und Karenzfristen bei der Kurzarbeit rasch wieder normalisiert werden. Je länger der Bund hier auf Ausnahmeregelungen setzt, desto grösser werden die volkswirtschaftlichen Schäden. Die derzeitigen Erleichterungen behindern ökonomische Transformationsprozsse, und der notwendige Strukturwandel wird milliardenschwer verzögert.