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Die Podiumsteilnehmer im Zürcher Hotel Metropol. Von links: Kaspar Hohler, Chefredaktor VPS; Roger Baumann, Partner c-alm: Kurt Gfeller, Vizedirektor SGV; Martin Kaiser, Geschäftsleitungsmitglied Arbeitgeberverband; Hanspeter Konrad, Direktor ASIP; Gabriela Medici, Zentralsekretärin SGB; Peter Schnider, Direktor VPS.

pw. Die “Horizonte und Trends”-Tagung des VPS Verlags war ganz der BVG-Revision gewidmet mit der Auseinandersetzung um die aktuell primär diskutierten Modelle: jenem des Bundesrats auf Basis des Sozialpartner-Kompromisses (SoKo) und dem Alternativvorschlag des ASIP.

Erstmals traten in der Öffentlichkeit die beiden massgeblichen Verfechter beider Lösungen gegeneinander an: Martin Kaiser vom Arbeitgeberverband und Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP. Weiter auf der Bühne standen Kurt Gfeller vom Gewerbeverband und Gabriela Medici vom Gewerkschaftsbund plus die Moderatoren des VPS. Roger Baumann, der wesentlich am ASIP-Projekt beteiligt war, fiel die Rolle des Experten zu, die er aber seiner Nähe zum ASIP wegen nicht in der vielleicht erwünschten Neutralität erfüllen konnte.

Kaiser nahm für die SoKo-Lösung resp. jene des Bundesrats in Anspruch, dass sie als einzige auch politische Parameter berücksichtigt: also Besserstellung von Teilzeitlern und von älteren Arbeitnehmern. In hübscher und zeitgeistiger Metaphorik sprach er vom “einzigen Modell, das fliegen kann”. Er wiederholte, und das mehrfach, dass sein Verband am vieldiskutierten Rentenzuschlag hingegen keine Freude habe. Aber das sei dem Kompromiss geschuldet.

Gfeller warf ein, für die künftigen Leistungen sei entscheidender der Verlauf der Geldentwertung. Die allerdings aktuell niemanden gross interessiert. Aus der mehrfachen Ablehnung von Ausbauvorlagen durch das Volk zog er den Schluss, dass die Revisionsvorlage mit ihren Leistungsverbesserungen eine Missachtung des Volkswillens darstelle. Für sich persönlich macht er die Rechnung auf, dass er absehbar für den Rentenzuschlag bis zur Pensionierung 2000 Franken aufbringen müsste, hingegen bei mittlerer Lebenserwartung mit Leistungen in Höhe von 60’000 Franken rechnen könne. Die KA-Halbierung ist für ihn schlicht nicht tragbar und volkswirtschaftlich schädlich.

Hanspeter Konrad konzentrierte sich auf die Kostenfrage. Der ASIP erfülle mit seiner Lösung die zentrale Vorgabe der Revision: Senkung des Umwandlungssatzes unter Sicherstellung der Leistungshöhe. Und das deutlich billiger als die Sozialpartner resp. der Bundesrat. Zudem sei die BR-Vorlage technisch kompliziert. Ganz anders dagegen der ASIP-Vorschlag, der transparent, praktikabel und machbar sei.

Als wichtigstes Argument für die Senkung des Umwandlungssatzes wird häufig die stossende Umverteilung genannt, die sich gemäss OAK in der Gegend von rund 6 Mrd. Franken bewegt. Gemäss Baumann wird sie mit der Bundesratsvorlage lediglich um 200 Mio. verringert, während die geplante Finanzierung des Rentenzuschlags eine neue Umverteilung von etwa 1,5 Mrd. auslöse.

Sowohl Kaiser wie Medici bestätigten, dass das vorgesehene halbe Lohnprozent für den Zuschlag zeitlich nicht limitiert sei, also absehbar fester Bestandteil der BVG-Finanzierung und damit der Leistungspläne werden soll.

Liessen sich die im SoKo-Modell enthaltenen und anscheinend politisch unumgänglichen Leistungsverbesserungen erreichen ohne den Rentenzuschlag, also unter Berücksichtigung des Anrechnungsprinzips? Medici meinte, die dafür notwendige Unterscheidung zwischen BVG-Plänen und den überobligatorischen sei schwer machbar.

Kein Problem stellt sie im ASIP-Vorschlag mit dezentraler Finanzierung der Kompensation dar, allerdings reichen dort die Mittel in Form der vorhandenen Rückstellungen lediglich für die geplante UWS-Senkung, bestenfalls, ohne die politisch geforderten, weiteren Goodies. Allerdings mit einer Senkung des UWS auf 5,8 Prozent, was sich wiederum in höheren Altersgutschriften niederschlägt.

Es zeigt sich, aus den Kassen lässt sich immer nur das an Leistungen herausholen, was vorher reingesteckt wurde. Die wundersame Geldvermehrung gelingt in keinem Modell. Die Kostenfrage ist letztlich eine der gewünschten Leistungen, und damit eine politische.