asipDer Pensionskassenverband hat anlässlich seiner diesjährigen Mitgliederversammlung ein Modell zur BVG-Revision vorgestellt. Entwickelt wurde es mit Reto Leibundgut (c-alm). Der Tages-Anzeiger schreibt dazu:

Der Schweizerische Pensionskassenverband Asip legt einen Vorschlag für eine Reform der zweiten Säule vor. Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz soll schon 2021 von heute 6,8 auf 5,8 Prozent gesenkt werden. (…)

Während der Asip die Reform als absolut notwendig ansieht, protestiert SP-Nationalrat Corrado Pardini: «Eine Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 5,8 Prozent bedeutet für die Betroffenen eine Rentensenkung um 15 Prozent. Für mich sind Senkungen in dieser Höhe absolut undenkbar, zumal noch viel zu viel Geld in den Kassen und Versicherungen versickert.»

Betroffen von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes wären in erster Linie die Versicherten in Kassen, die nicht viel mehr als das gesetzliche Minimum versichern. Das sind schätzungsweise 43 Prozent der Männer und 49 Prozent der Frauen, vor allem Beschäftigte in Branchen mit eher tiefen Löhnen.

Damit die zukünftigen Renten trotz Senkung des Umwandlungssatzes nicht sinken, sieht der Asip-Plan eine Reihe von Massnahmen vor:

  • Die Versicherten beginnen früher mit dem Alterssparen: bereits mit 20 Jahren statt heute erst mit 25.
  • Die Versicherten sparen mehr: Dazu werden die Altersgutschriften, also die Sparbeiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber je hälftig einzahlen, erhöht, und zwar nach Alter gestaffelt: Bei den 25- bis 34-Jährigen von 7 auf 9 Prozent, bei den 35- bis 44-Jährigen von 10 auf 12 Prozent und bei den 45- bis 54-Jährigen von 15 auf 16 Prozent. Bei den Älteren bleiben sie unverändert bei 18 Prozent.
  • Frauen sollen wie Männer mit 65 in Pension gehen.
  • Der obligatorisch versicherte Jahreslohn wird durch einen prozentualen Koordinationsabzug erhöht (60 Prozent des AHV-Lohnes, höchstens 21’330 Franken). Damit erhöht sich generell der im BVG versicherte Lohn, und die existierende Schlechterversicherung von Teilzeit-Arbeitenden mit Mehrfachbeschäftigung wird verbessert.

Der Asip-Plan führt gemäss Berechnungen des Pensionskassenberaters C-alm zu einer Erhöhung der jährlichen Sparbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern um rund 2,1 Milliarden Franken.

Für die Übergangsgeneration der Jahrgänge 1956 bis 1965, die von der Rentensenkung bis zu 15 Prozent betroffen sind und ­selber nicht mehr genügend Alterskapital aufbauen können, sieht der Vorschlag des Verbands Kompensationseinlagen in ihr Altersguthaben vor.

Gemäss den Berechnungen von Reto Leibundgut vom Pensionskassenberater C-alm wird mit ­diesem Modell das ursprüngliche Leistungsziel für alle Jahrgänge der Übergangsgeneration übertroffen, wenn man von einer zukünftigen Realverzinsung von 0,7 Prozent ausgeht. In der Vergangenheit ­betrug die Realverzinsung gut 1,2 Prozent.

Für Geringverdiener mit AHV-Löhnen bis 35’000 Franken steigt die Altersrente in der Übergangsgeneration auch ohne Realverzinsung an, trotz rascher Reduktion des Umwandlungssatzes. Für höhere Einkommen federt die ­Kompensationseinlage die Senkung der Altersrente ab.

Das Ziel des Vorschlags ist die langfristige finanzielle Sicherung der 2. Säule und die Erhaltung des Leistungsziels der Altersvorsorge: 1. und 2. Säule sollen zusammen eine Rente in Höhe von 60 Prozent des Erwerbseinkommens ­ergeben.

  TA