sgbDer Gewerkschaftsbund kritisiert die “Vorsorge ja – aber fair” Initiative. In einer Pressemitteilung lässt der SGB verlauten:

Der SGB stellt sich vehement gegen das neu unter dem irreführenden Namen «Für eine generationengerechte Altersvorsorge» lancierte Initiativprojekt zur Einführung von Wackelrenten in der 2. Säule.

Eine Rente besteht in einem verlässlichen regelmässigen Einkommen. Sonst verlieren die Arbeitnehmenden jegliches Vertrauen in die 2. Säule. Dies hat auch das Bundesgericht Ende 2017 bestätigt. Laufende Renten geniessen «betragsmässig absoluten Schutz» und dies muss auch so bleiben. Das Fundament und der wichtigste Vorteil einer Pensionskasse ist, die Schwankungen der Kapitalmärkte über längere Zeiträume kollektiv zu tragen und die Arbeitnehmenden davor zu schützen, in einem schlechten Anlagejahr in Pension zu gehen.

Wer dieses Prinzip mit Wackelrenten angreift, stellt die Berechtigung der zweiten Säule in Frage. Mit Wackelrenten würden nicht nur die Anlagerisiken noch stärker auf die Versicherten überwälzt. Die Arbeitgeber würden dadurch auch von ihrer Sanierungslast befreit. Variable Renten sind deshalb in erster Linie Kostenoptimierungsmassnahmen für Firmen. (…)

Es ist deshalb nicht nur verantwortungslos, sondern auch zynisch, wenn die Befürworter der Wackelrenten – notabene ehemalige PwC-Pensionskassenführer mit einer viel höheren Rente – diese Realität verkennen. Solche Rentenmodelle werden bloss noch mehr Leute in die Ergänzungsleistungen treiben. Das ist unhaltbar.

Unter dem Deckmantel des Schlagworts «die Jungen bezahlen für die Alten» wird so die Entsolidarisierung zwischen den Generationen vorangetrieben. Die richtige Antwort auf die Tiefstzinssituation, die mittlerweile voll auf die PK-Renten durchschlägt, ist eine Stärkung der beruflichen Vorsorge mit umlagefinanzierten Elementen.

pw. Nach dem Schlagwort des Rentenklaus setzt der SGB auf die Suggestivkraft des Begriffs “Wackelrente” (der Blick hat’s erfunden) und fordert gemäss Bundesgericht den “absolutem Schutz” für die Renten. Dieser ist aber nur in einem rein nominellen Sinn absolut und damit sehr relativ.

Falsch ist vor allem das Argument, das heutige Gesetz würde die Arbeitnehmer davor schützen, in einem schlechten Anlagejahr in Pension zu gehen. Sollten sich die Kapitalmarktverhältnisse grundlegend ändern, etwa bei Inflation, und die Umwandlungssätze wieder steigen, gehen die Rentner leer aus, weil die Renten dann dummerweise auch nicht nach oben “wackeln”. Soviel zum “absoluten Schutz”.

Auffallend ist schliesslich, dass der SGB erneut erkennen lässt, dass er die Umlage in den Kassen stärken will. Sie beträgt heute bereits gut ein Viertel der Rentenleistung in Form der Pensionierungsverluste und ist nicht nur systemfremd sondern massiv systemschädigend. Aber offensichtlich reicht sie dem SGB immer noch nicht. Wenn im Mai die Sozialpartner ihre Vorstellungen zur BVG-Revision präsentieren, wird man vielleicht mehr wissen, was da gefordert wird.

  Mitteilung SGB / Initiative / BGer-Entscheid / Urteil BGer