Um die Weiterbeschäftigung von Personen nach Erreichen des Pensionierungsalter zu er­leichtern, wurden im Vorsorgereglement die Sparbeitragssätze ab 65 Jahren angepasst. Ausserdem können sich neu auch Personen über 65 Jahren einkaufen, um damit ihre persönliche Vorsorge zu optimieren. Zudem wurde die Berechnung der Alters-Kinderrente gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen-  und Invalidenvorsorge (BVG) angepasst und Bestimmungen zur Berufsinvalidität gestrichen.

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