Das Aargauer Tagblatt berichtet über Vorwürfe der Rentner der PK Saurer, die glauben, dass ihnen Mittel vorenthalten würden. Sie haben sich dazu auch an die Medien gewandt.

Das Thema: Die Saurer-Pensionskasse habe sich auf Kosten ihrer Pensionäre um 200 Millionen Franken bereichert. Konkret habe sie zu tiefe Renten ausbezahlt, sagten die Saurer-Rentner Ernst Frei und Walter Winkler vor zirka vierzig Gästen.

Denn das Pensionskasse-Vermögen ist während zwanzig Jahren von 224 auf 332 Millionen Franken angewachsen, jedoch hat die Zahl der Versicherten von 2000 auf 900 abgenommen. Die Aufforderung von Seiten der betroffenen Pensionäre, frei werdende Renten, unverbrauchtes Deckungskapital oder Rückstellungen infolge Todesfälle und anderem denen zu verteilen, die sie erspart hätten, wurde abgewiesen.

Die Pensionskasse argumentierte, dass die Rentner zufrieden und Rentenanpassungen finanziell nicht vertretbar wären. Wie sehr die Thematik den Pensionären aufstösst, ist offensichtlich: Das Arboner Bezirksgericht bedachte einen ehemaligen Mitarbeiter im Zuge aggressiver Kritik mit einem Maulkorb.

Die Rentnergruppe reagierte mit einer Klage bei der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht. Doch diese wurde abgewiesen. Es bestünden keine Parteirechte und somit kein Handlungsbedarf. Die Rentner gaben jedoch nicht nach.

Im Mai 2018 reichten sie Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Die Forderung: Eine unabhängige Instanz soll unter Beizug eines Rentnervertreters den Sachverhalt untersuchen, die Mittel aus der Liquidation sollen ermittelt und verteilt werden, ohne die regulären Ansprüche der Versicherten zu schmälern.

Während der letzten anderthalb Jahren forderte das Gericht Stellungnahme um Stellungnahme von den beteiligten Parteien, liess beantragte Terminverschiebungen zu und nahm Ergänzungen entgegen. Zur Sache selbst bezog das Bundesverwaltungsgericht jedoch keine Stellung. Stattdessen übertrug es die Beurteilung der bereits beklagten BVG-Stiftungsaufsicht.

Ohne auf den finanziellen Sachverhalt einzugehen wurde so die Beschwerde unter Androhung von Kostenfolgen für die Rentner vollumfänglich abgelehnt. Rentner Frei sagt: «Wir beginnen nun wieder von vorne.»

Der Ball liegt beim Bundesverwaltungsgericht, das erneut Stellungnahmen von Aufsichtsbehörde und Pensionskasse einfordert. Allerdings hoffen die Rentner auf eine baldige Lösung, bevor die Betroffenen verstorben sind.

  Tagblatt / NZZ