Die aba, der Deutsche Fachverband für die betriebliche Vorsorge, hat in einem Positionspapier deutliche Kritik an dem Ende Mai 2018 präsentierten „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/2341“ (COM(2018)354) geübt. Die aba kritisiert insbesondere Artikel 10 des Verordnungsvorschlags, der eine Einführung von delegierten Rechtsakten in die EbAV-II-RL vorsieht.