Die OAK BV hat die Weisungen über die Zulassung von Experten für berufliche Vorsorge (W-01/2012) aktualisiert und ergänzt. Die Anpassungen betreffen Präzisierungen nicht materieller Art (Zweckartikel, Geltungsbereich, Meldung von Mutationen), Neuerungen sowie die Streichung einiger Erläuterungen, die sich auf die Anfangsphase des Zulassungsverfahrens im Jahre 2012 beziehen und nicht mehr aktuell sind (provisorische Zulassung).
Neu enthalten die Weisungen Bestimmungen über die Offenlegung in der Jahresrechnung und die Unterschriftenregelung. Sie betreffen insbesondere die juristischen Personen, die eine Zulassung als Experte für berufliche Vorsorge besitzen. Die Anhörung dauert bis zum 11. Mai 2018.