Werner Hug befasst sich in der Januar-Ausgabe der Schweizer Personalvorsorge in seinem Kommentar ebenfalls mit der Fachrichtlinie 4 zum technischen Zins der Kammer der PK-Experten. Hug meint:
Weil die wirtschaftliche Situation sich laufend ändert, ist auch das oberste Organ, der Stiftungsrat, das paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geführte Organ, einzig und alleine für die Vorsorgeeinrichtung verantwortlich. Experte, Aufsicht und Revisionsstellen sind Hilfseinrichtungen. Formeln hin oder her. Denn wichtiger als die aktuariellen Parameter sind das Engagement des Arbeitgebers für die Pensionskasse und das wirtschaftliche Fortkommen der Firma. Besteht sie den Konkurrenzkampf, welche personellen Veränderungen resultieren daraus?
Aus dieser Sicht funktioniert die privatwirtschaftlich geführte Pensionskasse eben wie eine Art Hedge Fund. Wie manage ich Risiken? Dabei sind gesamtwirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Entwicklungen, der Fortbestand der Firma, der Personalbestand des Unternehmens, entscheidendere Faktoren als Zinsentwicklungen, Lebenserwartung und technische Reserven. Der Stiftungsrat muss alle diese Risiken verfolgen und daraus eine optimale Strategie zugunsten der Destinatäre ableiten. Eine nicht ganz einfache, aber herausfordernde Aufgabe, die mit gesundem Menschenverstand zu lösen ist.