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Sergio Bortolin, Geschäftsführer der Asga Pensionskasse, befasst sich in seinem Beitrag für die VPS Sondernummer mit dem wachsenden Druck, der auch die Sammelstiftungen zur Senkung ihrer Umwandlungssätze zwingt.

Gemäss Schweizer Pensionskassenstudie 2018 der Swisscanto ist der durchschnittliche Umwandlungssatz bei 6.09 Prozent. Da Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen Gefangene des BVG-Obligatoriums sind, bringt es ihnen wenig, wenn sie den korrekten Umwandlungssatz anwenden. Sie hätten dann zu viele Fälle, bei denen in der umhüllenden Betrachtung die Schattenrechnung mit 6.8 Prozent eingreifen würde. Deshalb verfolgen die meisten Pensionskassen eine moderate Reduktion des Umwandlungssatzes. Sie hoffen, dass endlich auch die politische Diskussion um die gesetzlichen Parameter ins Rollen kommt. (…)

Bleiben die Zinsen tief, muss der technische Zins bei einer Sammel- und Gemeinschaftseinrichtung trotz guter Struktur bei 2 Prozent liegen. Sofern man gar keine Umverteilung zulassen will, ergibt sich automatisch ein Umwandlungssatz von 5 Prozent. Bis dahin ist es für die meisten Einrichtungen noch ein weiter Weg.

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Die Liste der Auswahlkriterien der Broker für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen zeigt, dass die Höhe des Umwandlungssatzes nur eine relative Bedeutung hat. Er kommt erst an fünfter Stelle. Dies widerspricht der These, dass die Umwandlungssätze wegen des Wettbewerbs hoch bleiben. Einer weiteren Reduktion steht daher nichts im Wege, zumal der «Tsunami» der Babyboomer vor der Tür steht. Die Pensionierungswelle wird uns, wenn nichts geändert wird, ab 2026 überrollen!

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