Die Diskussion um die Revision der Fachrichtlinie 4 der Kammer der PK-Experten zum technischen Zins dauert an, nachdem die Mitglieder beschlossen haben, die derzeitige Version beizubehalten. In der neuen Ausgabe der Schweizer Personalvorsorge haben Olivier Kern (Präsident) und Stephan Wyss (früherer Präsident) Historie und aktueller Stand der Diskussion dargestellt. Kern schreibt:

Vorerst bleibt also alles beim Alten: die aktuelle FRP 4 ist weiterhin gültig und die Experten und Stiftungsratsmitglieder machen weiter wie bis anhin. Die in den letzten Jahren im Stiftungsrat gemachten Überlegungen können im bestehenden Rahmen weitergeführt werden, sie bleiben aktuell.

Die GV der SKPE hat jedoch mit einer grossen Stimmenmehrheit beschlossen, den Revisionsprozess der FRP 4 weiterzuführen. Die AG FRP wurde beauftragt, eine grossangelegte Umfrage bei den Mitgliedern zu starten und wird in Kürze mit interessierten Mitgliedern einen runden Tisch veranstalten.

Die GV hat sich klar für eine Weiterentwicklung der Fachrichtlinien im Sinn ihrer Mitglieder ausgesprochen. Nur wenn die Mitglieder mehrheitlich das Empfinden haben angehört und miteinbezogen zu werden, kann eine kompromissfähige Lösung entstehen. Eine neue FRP 4 wird dem Wunsch der GV Rechnung tragen müssen und auf Grundsätzen basieren, anstatt wie ein Rezept zu fungieren, das den Experten und dem Stiftungsrat sämtliche Kompetenzen entzieht.

Wyss kommentiert unter dem Titel “FRP 4 unverändert, unwissenschaftlich, schlau”:

Auch wenn alle unzufrieden sind mit der heutigen, schlauen FRP 4, mir gefallen deren Resultate. Die GV wollte damals etwas für die Wirtschaft Verdaubares, etwas Geglättetes, etwas Vernünftiges, sprich mit Spielraum im Einzelfall, dafür mit höherer Risikoexposition, etwas Nachvollziehbares ohne lange Übergangsfristen. Nach meiner Wahrnehmung erfüllt die heutige FRP 4 alle diese Kriterien. (…)

Leider ist zu befürchten, dass die Schlauheit der FRP 4 durch die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) durchbrochen werden könnte. Die OAK BV hat wesentlichen Einfluss auf die soeben abgelehnte FRP 4 genommen und dem Vernehmen nach im Falle der Ablehnung eine Weisung zum technischen Zinssatz mit kassenspezifischen absoluten Obergrenzen in Aussicht gestellt. Mir ist vollständig klar, dass die OAK BV unsere schlaue «Voodoo-Formel» nicht allgemeinverbindlich erklären kann.

Aber wieso will die OAK das überhaupt? Es mag etwas vermessen klingen, aber die formelle Allgemeinverbindlichkeit ist doch gar nicht notwendig. Materiell ist die FRP 4 allgemeinverbindlich. Ich glaube aber, dass die OAK BV schlau genug ist und sich mit der Verabschiedung einer eigenen Weisung zum technischen Zinssatz Zeit lassen wird. Sie hat schwierigere Dossiers zu bearbeiten, wie die Disziplinierung einzelner Sammelstiftungen oder die Vermeidung von Rentnerkassen.

  Artikel Kern, Wyss