Unter dem Titel “Neue Fronten im Streit um die zweite Säule” schreibt Fabian Schäfer im Tages-Anzeiger:

Die Gewerkschaften pokern hoch. Sie wollen der Gegenseite Bedingungen diktieren, bevor sie sich auf eine neue Diskussion über den Umwandlungssatz einlassen. Dabei nehmen sie ihren Lieblingsfeind ins Visier: Lebensversicherer wie Swiss Life oder Axa, die für Tausende vor allem kleinere Firmen mit rund einer Million Angestellten die Vorsorge übernehmen.

Im Vertrauen darauf, dass die Wirtschaftsverbände sowie SVP, FDP und CVP den Umwandlungssatz um jeden Preis senken wollen, stellen die Gewerkschaften möglichst hohe Forderungen. Doch die Gegenseite reagiert unbeeindruckt. «Das Kalkül der Gewerkschaften geht nicht auf», sagt Martin Kaiser vom Schweizerischen Arbeitgeberverband. Natürlich bleibe die Senkung des Umwandlungssatzes ein wichtiges Anliegen. «Aber wir sind nicht bereit, dafür irgendeinen Kuhhandel zu machen.»

Kaiser dreht den Spiess um: Aus seiner Sicht ist es mindestens so sehr im Interesse der Angestellten wie der Arbeitgeber, dass man einen Weg findet, um den Mindestumwandlungssatz zu senken und gleichzeitig das Rentenniveau zu halten. Das ginge, indem Angestellte und Arbeitgeber etwas höhere Beiträge einzahlen. Bleibe der Umwandlungssatz aber so hoch wie heute, gehe in den betroffenen Pensionskassen die Umverteilung von Jung zu Alt weiter. Zudem bestehe die Gefahr, dass sie Sanierungsbeiträge erheben müssten. Das hiesse im Endeffekt, dass die Angestellten höhere Lohnabzüge hinnehmen müssen, ohne dass sie direkt davon profitieren. (…)

«Wir lehnen eine Reduktion des Mindestumwandlungssatzes ja nicht kategorisch ab», räumt Matthias Kuert Killer von Travailsuisse ein. «Aber wir verlangen eine Gegenleistung.» Doch wie kann er eine solche erwarten, wenn auch er den gesetzlichen Umwandlungssatz – wie er durchblicken lässt – für zu hoch hält? Kuert Killer: «Sinkt der Umwandlungssatz, werden gerade die Lebensversicherer stark entlastet. Deshalb sollen sie im Gegenzug weniger Gewinn an ihre Aktionäre ausschütten dürfen.»

  TA