Der Tages-Anzeiger berichtet über die “Entsorgung” der Motion Hegglin, welche eine Anbindung des Rentenalters an die Lebenserwartung fordert. Der TA schreibt:

Still und leise wird im Bundeshaus die rasche Entsorgung eines Vorstosses vorbereitet, der einst für Aufsehen gesorgt hatte. Die Rede ist von einer Motion des Zuger CVP-Ständerats Peter Hegglin, die eine automatische Erhöhung des AHV-Rentenalters parallel zur steigenden Lebenserwartung verlangt. Dieser Plan hat in der Sozialkommission des Ständerats nicht den Hauch einer Chance: Wie die Kommission gestern mitteilte, hat sie den Vorstoss mit acht zu null Stimmen versenkt.

Dass ihn der Ständerat trotzdem annimmt, ist kaum denkbar. Ein stilles Ende würde nicht zur Vorgeschichte passen. Der Zuger Alt-Regierungsrat Hegglin war erst seit gut drei Monaten Ständerat, als er mit diesem – seinem ersten – Vorstoss 2016 landesweit Beachtung fand. Wie er das Rentenalter genau an die Lebenserwartung koppeln will, liess er offen. Dänemark kennt bereits ein solches System. Für jedes gewonnene Lebensjahr steigt auch das Rentenalter um ein Jahr, sodass die Dauer des Rentenbezugs konstant bleibt.

Möglich sind mildere Varianten, welche die Arbeitszeit pro zusätzliches Lebensjahr nur um sieben oder acht Monate verlängern. So oder so steigt das Rentenalter früher oder später automatisch auf 67 Jahre und noch höher. Darüber will in Bundesbern zurzeit niemand reden. Sozialpolitiker von links bis rechts sind sich einig, dass man die dringliche Reform der AHV jetzt nicht mit Rentenalter 67 und anderen Reizthemen wie Kürzungen der Witwenrenten gefährden dürfe.

Dabei gäbe es an sich eine Mehrheit für ein höheres Rentenalter. Der Nationalrat hiess 2014 einen BDP-Vorstoss gut, der dasselbe Ziel verfolgte wie Hegglin, der Ständerat schoss ihn dann aber im Herbst 2015 ab. Das Argument damals: Man dürfe die – mittlerweile gescheiterte – Rentenreform nicht mit Reizthemen gefährden.

  Motion Hegglin / Mitteilung SGK-S