Die Zahlen von UBS und CS zur Performance der PK-Vermögen 2017 sind hervorragend. Sie liegen bei rund 8 Prozent resp. leicht darunter. Und natürlich fragt man sich – und das nicht nur bei den Medien und Arbeitnehmervertretern – wie das zusammenpasst mit den laufenden Senkungen der Umwandlungssätze und damit verbunden häufig auch der Leistungen.

Die Versicherten müssten an den guten Ergebnissen beteiligt werden, heisst es verschiedentlich. Travailsuisse spricht von einem «Glaubwürdigkeitstest für die PK-Chefs und die Arbeitgeber», als ob es die Arbeitnehmervertreter in den Stiftungsräten nicht gäbe. Vom PK-Netz hört man, die Branche wolle mit pessimistischen Prognosen davon ablenken, dass bei den Lebensversicherern nach wie vor Geld aus der zweiten Säule abfliesse. Dazu werden die zu hohen Verwaltungskosten beklagt. Und natürlich kommt wieder der Vorwurf, die Kassen würden das Geld lieber horten, als es den Versicherten auszuzahlen. Das alles erklärt wenig. Im Gegenteil, das Bild wird noch diffuser.
Es empfiehlt sich, zur Vermeidung von vorschnellen Schlüssen die Zusammenhänge etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.

Es liegt auf der Hand, dass die Kassen bei hohen Renditen und schrumpfenden Leistungen mittlerweile im Geld schwimmen müssten, was sich in übertriebenen Deckungsgraden zeigen sollte. Dass die DG-Daten mit Vorsicht zu geniessen sind, ist uns bekannt. Aber in Ermangelung von etwas Besserem empfiehlt sich zumindest, diese zu konsultieren.

Die aktuellsten Angaben der Swisscanto liegen noch nicht vor, aber für das Q3 des letzten Jahres ergab sich gemäss ihrem PK-Monitor für die privaten Kassen ein Stand von durchschnittlich 112% und für die öffentlichen mit Vollkapitalisierung von 105%. Aufgrund des sehr guten vierten Quartals darf man zu den bekannten Ergebnissen schätzungsweise noch je rund einen knappen Prozentpunkt dazuschlagen. Die Werte liegen damit aber bloss wieder in der Gegend der Daten von 2014 mit 114 resp. 104%, welche dann wegen des unbefriedigenden 2015 innert Jahresfrist auf 110 resp. 98% zurückfielen. Generell als wünschenswert werden Schwankungsreserven in Höhe von durchschnittlich 15% des Vermögens bezeichnet. Dies wurde jetzt knapp erreicht und vielen Fällen auch überschritten (wir sprechen von Durchschnitten), aber Anlass für das grosse Geldverteilen gibt das nicht.

Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang der markante Rückgang der technischen Zinsen. Diese lagen 2014 gemäss Swisscanto bei den privaten Kassen bei durchschnittlich rund 2,75%; bis 2017 ergab sich ein Rückgang auf 2,19 %. Würde man mit unveränderten Zinsen rechnen, ergäbe sich gemäss Faustregel (1% weniger Zins verringert den DG um 10%) aktuell für die privaten Kassen ein Deckungsgrad von grob gerechnet 118%. Die Situation wäre folglich nochmals komfortabler. Aber auch sicherer?

Da uns Verschwörungstheorien fern liegen, zumindest was die 2. Säule betrifft, gehen wir davon aus, dass die Senkung der technischen Zinsen und der Umwandlungssätze weder auf bösen Willen noch auf krankhaften Sparwahn, sondern auf marktbedingte und biometrische Notwendigkeiten zurückzuführen ist. Denn im Vordergrund steht die Sicherheit und die aktuelle Leistungshöhe folgt an zweiter Stelle. Das schlägt sich insbesondere in der Leistungsgarantie nieder, wie sie unser System prägt. Eine einmal gesprochene Rente kann bekanntlich nur unter höchst restriktiven Bedingungen gekürzt werden. Und da die durchschnittliche Rentenbezugsdauer gegen 20 Jahre beträgt, sind Experten wie Kassenverantwortliche entsprechend vorsichtig mit ihren Leistungsversprechen.

Über Sinn und Zweck dieser Regelung lässt sich trefflich streiten, es scheint uns aber, dass deren Weisheit zunehmend in Frage gestellt wird. Eine Flexibilisierung gäbe nämlich grösseren Spielraum und würde damit erheblichen Druck wegnehmen, sowohl auf der Leistungsseite wie auch bei den Anlagen. Solange aber jede Korrekturmöglichkeit nach unten versperrt ist, darf man keine Fehler machen und wird entsprechend (über)vorsichtig agieren.

Vorstössen in Richtung grösserer Flexibilität («Wackelrenten») werden sowohl von den Fachverbänden wie auch Gewerkschaften bisher mit Skepsis bis offener Feindschaft begegnet. Das musste auch die PK der PwC erleben. So war es letztlich auch nicht überraschend, dass sie vor dem Bundesgericht gescheitert ist, als sie das Modell auch für laufende Renten anwenden wollte. Dass die betroffenen Rentner diese Lösung akzeptiert haben (und sogar drei Jahre lang davon profitierten), war juristisch belanglos.

Bei der Sorge um das Wohlergehen der Rentner wird die Tatsache ausgeblendet, dass die Rentengarantie sich nur auf den nominellen Betrag erstreckt. Der gesetzlich verankerte Inflationsausgleich ändert daran wenig. Sollten wir je wieder in eine Phase höherer Teuerungsraten geraten, wird die fixierte Rente sich als schmerzhafter Nachteil für die Rentner erweisen. Flexible Renten, wie z.B. beim PwC-Modell, führen nur zu moderaten Anpassungen der Renten. Aber sie garantieren bei steigenden Anlageerträgen mit einem Automatismus Rentenverbesserungen, ohne dass die Vorsorgeeinrichtungen damit das Risiko einer festen Verpflichtung eingehen müssten.

Vorderhand gilt jedoch faktisch das Primat der Sicherheit. Dass die Kassen unter diesen Umständen auf technische Zinsen von 2% und tiefer setzen sowie auf Umwandlungssätze in der Gegend von 5%, sollte deshalb nicht erstaunen und vor allem kein Grund für Kritik sein. Mann kann eben nicht beides haben, die Garantie und die Flexibilität nach oben. Die verbreitete Risikoaversion und die angeblich versichertenfreundliche Sicherheit haben ihren Preis, und der ist nicht gering, wie die Zahlen zeigen.

Peter Wirth