Hansueli Schöchli verweist in der NZZ auf die offenbar noch nicht allgemein erkannte Tatsache, dass man per Gesetz keine Leistungsgarantien abgeben kann, wenn die Leistung von Faktoren abhängt, auf die der Gesetzgeber keinen Einfluss hat. Schöchli schreibt:

Welche Jahresrente sich mit 100 000 Fr. Alterskapital finanzieren lässt, ist vor allem durch zwei Faktoren getrieben: die durchschnittliche Lebenserwartung ab Pensionierung sowie die nominalen Anlagerenditen auf dem Alterskapital. Beides kann die Politik nicht direkt beeinflussen, obwohl Parlament und Bundesrat ständig das Gegenteil suggerieren. Man stelle sich vor, die Politiker schrieben ins Gesetz, dass in jeder Woche mindestens an vier Tagen die Sonne scheinen müsse. Oder dass eins plus eins drei ergeben müsse. Oder dass die Schwerkraft verboten sei. Man kann solche Dinge ins Gesetz schreiben, doch damit werden sie nicht realitätsnäher. Das gilt auch in der Altersvorsorge: Die gesetzliche Festlegung eines minimalen Umwandlungssatzes bringt keine steigenden Anlagerenditen und sorgt auch nicht dafür, dass die Lebenserwartung sinkt statt steigt. (…)

Bezeichnenderweise beschloss die Pensionskasse des Bundes, den Umwandlungssatz in der Gesamtbetrachtung von obligatorischem und überobligatorischem Kapital auf 5,09% zu senken und damit viel weiter zu gehen als die Politik. Über 80% aller BVG-Versicherten sind bei Pensionskassen, die dank überobligatorischem Kapital den Umwandlungssatz insgesamt schon heute auf etwa 5% senken könnten, doch manche Stiftungsräte in Pensionskassen mögen wie Politiker und Stimmbürger Unbequemes lieber hinausschieben.

NZZ