Christof Forster geht in der NZZ auf die Frage des in der Altersvorsorge 2020 vorgesehenen Leistungsausgleichs durch Zuschüsse des Sifo im Falle von Frühpensionierung aus. Forster schreibt:

Ein heisses Eisen hat das Parlament bei der Debatte über die Rentenreform nicht explizit behandelt. Es geht um Folgendes: Wer ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform 45- bis 64-jährig ist, erhält zur Abfederung der Rentenverluste einen Zuschuss aus dem Sicherheitsfonds. Jetzt stellt sich die Frage: Erhalten auch Frühpensionierte diese Kompensation? Der Bundesrat will den offenen Punkt in der Vernehmlassung zu den Rentenreform-Verordnungen klären und dann entscheiden.

Für die Linke und die Gewerkschaften ist die Sache klar. Ziel der Debatte sei es gewesen, Rentenverluste zu verhindern, sagt SP-Ständerat und Gewerkschaftsbundpräsident Paul Rechsteiner. Darüber seien sich alle einig gewesen. Dies müsse auch für jene gelten, die sich vorzeitig pensionieren liessen. Die Zuschüsse seien in der Debatte nie explizit für die Frühpensionierten ausgeschlossen worden, sagt auch SP-Nationalrätin Silvia Schenker.

Für die Gegner der Rentenreform ist der Fall auch eindeutig. SVP-Nationalrat Sebastian Frehner verweist auf die Botschaft des Bundesrats zum Geschäft. Dort sei klar festgehalten, dass bei einer Frühpensionierung kein Anspruch auf einen Rentenausgleich bestehe.

Gleich argumentieren in dieser Frage CVP-Vertreter. Im Parlament hatten die Christlichdemokraten noch gemeinsam mit der Linken für ihre Variante der Rentenreform gekämpft, die schliesslich obsiegte. Mit der Reform wolle der Bundesrat Anreize schaffen, damit die Leute länger arbeiteten, sagt CVP-Nationalrätin Ruth Humbel. In diese Richtung argumentierte auch Sozialminister Alain Berset am Dienstag beim Abstimmungsauftakt des Bundesrats. Er sagte vor den Medien zu einer Frage über eine Erhöhung des Rentenalters, Ziel sei ein höheres reales Rentenalter. Dazu werde mit der Altersvorsorge 2020 der Rentenbezug flexibilisiert.

NZZ