Schatten gibt es nur, solange auch Licht da ist. Wer in der neuen Studie von Veronica Weisser (UBS) und Bernd Raffelhüschen (Uni Freiburg i.Br.) allerdings nach dem Licht sucht, ist stark gefordert. Denn mehr als ein “geht in die richtige Richtung” können die beiden Autoren der neuen Studie der UBS bei der Altersvorsorge nicht abgewinnen. Zusammengefasst stellen sie fest:

Wir haben die Abstimmungsvorlage anhand der Kriterien Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit analysiert. Durch die Reform würde die Finanzierung der Renten sowohl in der 1. wie auch in der 2. Säule verbessert und die Nachhaltigkeit gesteigert. Doch es ist ein kleiner Schritt – angesichts des enormen Reformbedarfs.

Für die AHV ins Gewicht fällt die demographische Entwicklung. Von heute knapp 3,5 Erwerbstätige pro Rentner wird sich das Verhältnis bis 2060 auf 2:1 verringern. Heute sind es vor allem die Baby-Boomer, welche die AHV finanzieren. Aber sie wechseln nun in rascher Folge zu den Rentnern über. Zudem ist die AHV schon heute massiv unterfinanziert. Für sämtliche Jahrgänge überschreitet die versprochene Leistung die Beiträge. Die ungedeckten Leistungsversprechen summieren sich auf rund 1 Billion Franken oder 180% des BIP.

image

Die mit der AV2020 anvisierten Massnahmen hätten eine Verringerung auf 135% des BIP oder 826 Mrd. Franken zur Folge. Würden der 70 Franken-Zuschlag sowie der erhöhte Ehepaar-Plafonds wegfallen, würde sich die Rechnung um weitere 28 Prozentpunkte verbessern resp. dieser “Zustupf” verschlechtert die Rechnung um mehr als ein Viertel des Bruttoinlandprodukts.

image

Geradezu stossend sind die Auswirkungen auf die verschiedenen Jahrgänge, die sehr ungleich belastet werden. Einige profitieren sogar von der Reform.  Während die Mehrbelastung für einen heute 6- bis 18-Jährigen etwa 15’000 Franken und für einen 35-Jährigen noch 9000 Franken beträgt, sinkt sie für einen 85-Jährigen auf 600 Franken. Dies ist unter anderem auf die unterschiedliche Restlebensdauer der einzelnen Altersjahrgänge zurückzuführen.

Eine deutliche Ausnahme bilden hier die Jahrgänge der 53- bis 63-Jährigen. Denn sie stehen bei Inkrafttreten der Reform (geplant für 2018 bis 2021) kurz vor dem Renteneintritt und sind damit nur in geringem Umfang von der Erhöhung des Beitragssatzes (ab 2021) betroffen, erhalten aber den Rentenzuschlag von monatlich 70 Franken für Neurentner.

Auch bei der 2. Säule bringt die Reform nur eine teilweise und ungenügende Verbesserung. In der Studie wird der Versuch der Berechnung eines fairen, d.h. angemessenen Umwandlungssatzes für unterschiedliche Rendite-Entwicklungen unternommen.

Es zeigt sich, dass der faire Umwandlungssatz für alle Altersjahrgänge und für die Zinsszena­rien mit 0,5 Prozent (tiefe Verzinsung), 1,75 Pro­zent (mittlere Verzinsung) und 3,5 Prozent (hohe Verzinsung) deutlich unterhalb des heute gülti­gen gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes von 6,8 Prozent liegt. Selbst bei der optimis­tischen Annahme eines technischen Zinses von 3,5 Prozent dürfte der Mindestumwand­lungssatz bereits für die heute 55-Jährigen nur 5,8 Prozent betragen, damit ihre Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge in vollem Umfang aus ihren Altersguthaben finanziert werden können.

image

Will man in Anlehnung an die Generationenbilanz der AHV das gesamte Ausmass der impliziten Lasten der aktuellen Gesetzgebung beziffern, so muss auch der Zeitraum berücksichtigt werden, über den die BVG-Renten bezogen werden. Eine solche alternative Perspektive ermöglicht das Konzept des Rentenvermögens («pension wealth»).

Der Betrag, um den das Rentenvermögen das Altersguthaben übersteigt, entspricht für jeden Jahrgang dem Betrag der ungedeckten Leistungsversprechen in der beruflichen Vorsorge unter der aktuellen Gesetzgebung. Diese ungedeckten Leistungsverpflichtungen sind die implizite Verschuldung, die durch eine idealtypische Person im Obligatorium in der 2. Säule entstehen.

Männer, die heute 55-jährig sind, steuern demnach inflationsbereinigt knapp 127000 Franken zur impliziten Verschuldung bei, Frauen desselben Alters kommen auf 58000 Franken. Ändert sich der Umwandlungssatz in Zukunft nicht, wird sich der inflationsbereinigte Beitrag eines Mannes, der in zehn Jahren geboren wird, auf etwa 251000 Franken erhöhen. Frauen erreichen dann einen Wert von 172000 Franken.

Mindestens geht in der 2. Säule die Reform Altersvorsorge 2020 in die richtige Richtung, stellen die Autoren der Studie fest. Bei Annahme der Reform würden sich die ungedeckten Leistungsverpflichtungen verringern, beispielsweise für einen heute 40-jährigen Mann von 151000 auf 105000 Franken und für eine 40-jährige Frau von 78000 auf 47000 Franken. In diesem Beispiel entspricht das bei dem Mann einer Entlastung für die Pensionskasse in Höhe von 30 Prozent und bei der Frau in Höhe von 40 Prozent.

Die Reform Altersvorsorge 2020 würde damit zwar die finanzielle Stabilität der 2. Säule verbessern, aber der Reformbedarf bliebe bedeutend. Wie in der AHV wären auch in der beruflichen Vorsorge die Sanierungslasten ungleich verteilt. Die jüngeren und zukünftigen Generationen würden durch die Finanzierung des Besitzstandsschutzes und der verbleibenden ungedeckten Leistungsverpflichtungen belastet.

Der Mechanismus zur Finanzierung dieser Zusatzlasten lag bisher in der deutlichen Schlechterstellung der Erwerbstätigen gegenüber den Rentnern bei der Verzinsung des Pensionskassenkapitals. In Zukunft dürften auch vermehrt Sanierungsbeiträge direkt von den Erwerbstätigen erhoben werden, um die Finanzierungslasten zu schultern.

  UBS-Studie