imageWie kaum anders zu erwarten, ist das Bundesgericht im Falle des Rentenmodells der PwC-Pensionskasse den Vorinstanzen gefolgt und hat damit den Entscheid der Zürcher BVG-Aufsicht gestützt. Nach Ansicht der Aufsicht ist das Modell nicht vereinbar mit dem BVG. Allerdings hat das BGer in seinen Ausführungen den Gesetzgeber nun aufgefordert, die Voraussetzungen seiner Bestimmungen einer den aktuellen Bedingungen angemessenen Überprüfung zu unterziehen.

Josef Bachmann, ehemaliger Geschäftsführer der PwC-Kasse, hat den Entscheid der Bundesrichter kommentiert. Trotz der formellen Niederlage der Pensionskasse ist für ihn der Entscheid zumindest ein Teilerfolg. Seine Ausführungen können hier heruntergeladen werden.

  Kommentar Bachmann / Website Vorsorge aber fair