Adrian Bühlmann macht im Migros Magazin auf eine gesetzliche Änderung in der 2. Säule aufmerksam: Seit dem 1. Januar 2017 werden bei Scheidungen auch dann die Vorsorgeansprüche der zweiten Säule geteilt, wenn bei der Scheidung bereits ein Vorsorgefall eingetreten ist. Wer unter früherem Recht bei der Scheidung eine unbefristete Rente als Entschädigung erhalten hat, kann diese unter Umständen beim Gericht in eine lebenslange Rente nach dem neuen Recht umwandeln lassen. Die Frist dazu läuft jedoch am 31. Dezember 2017 ab.

Migros Magazin