Die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat, im Jahr 2017 den BVG-Mindestzinssatz um ein Viertelprozent auf 1% zu senken. Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder – Vertreter von Politik, Sozialpartnern und der Vorsorgebranche – hätten von 0,50% bis 1,25% gereicht, heisst es in einer Mitteilung der BVG-Kommission vom Freitag. Schliesslich habe sich eine Mehrheit für 1% und gegen den Status Quo von 1,25% ausgesprochen.
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV fordert indessen eine Senkung des BVG-Mindestzinses auf 0,5%. Die Mindestvorgabe müsse sich am Renditeniveau von wertstabilen Anlagen orientieren und dürfe sich nicht auf erhoffte weitere Buchgewinne stützen. Jeder Vorsorgeeinrichtung stünde es ja frei, je nach erreichtem Anlageergebnis mehr als das Minimum gutzuschreiben.
Der Arbeitgeberverband seinerseits verweist auf die Formel zur Berechnung des BVG-Mindestzinses auf der Basis diverser ökonomischer Faktoren, welche einen Zins von 0,75% ergibt und stellt fest: “mehr liegt nicht drin”. Die Arbeitgeber erinnern auch an die herrschende Negativ-Teuerung von –0,4%, mit deren Berücksichtigung sich ein realer Zins von 1,15% errechnet, was mehr ist, als in manchen Jahren mit höheren Mindestzinsen aber starker Inflation.
Mitteilung Kommission / FuW / Versicherungsverband / Arbeitgeber / Tribune / TA