imageWährend die Kapitalflüsse der Vorsorgeeinrichtungen in der Pensionskassenstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) detailliert abgebildet werden, fehlen entsprechende Angaben für die Freizügigkeitseinrichtungen (FZE) weitgehend. Mit der Machbarkeitsstudie des BSV zur Messung der Kapitalflüsse bei Freizügigkeitseinrichtungen (erstellt von IC Infraconsult) soll abgeklärt werden, wie die bestehenden Datenlücken geschlossen werden können. Dabei geht es zum Ersten darum, einen Überblick über Kapitalbestand und -flüsse von und zu Freizügigkeitseinrichtungen zu schaffen und u.a. den Umfang von Barauszahlungen abzuschätzen. Zum Zweiten sollen die Voraussetzungen für eine umfassende Datenerhebung abgeklärt sowie allfällig damit verbundene Schwierigkeiten aufgezeigt werden.

Grundlage dieser Studie bilden einerseits die spärlich vorhandenen sekundärstatistischen Angaben zu den Freizügigkeitsleistungen. Andererseits konnten mit Vertretungen von vier Freizügigkeitseinrichtungen Interviews geführt werden. Drei Freizügigkeitseinrichtungen konnten zudem Daten zum Zweck dieser Studie speziell aufbereiten, die von den Autoren der Studie als Grundlage für weitergehende Richtwerte Verwendung fanden.

Die wichtigsten Ergebnisse werden wie folgt zusammengefasst:

  • Ende 2014 bestehen rund 2 Mio. Freizügigkeitskonten, -depots oder -policen. Die Zahl der Versicherten dürfte geringer sein, weil Personen mehrere Freizügigkeitskonten besitzen können. Eine Quantifizierung dieses Tatbestandes kann mangels Grundlagen nicht vorgenommen werden. •
  • Die Gesamtheit der Freizügigkeitsguthaben beläuft sich Ende 2014 auf rund 51.4 Mia. CHF. Dieser Betrag entspricht rund 10 % der gesamten Guthaben bei Freizügigkeitseinrichtungen und der Guthaben der aktiven Versicherten bei Pensionskassen und Lebensversicherern in der Höhe von rund 500 Mia. CHF (zum Vergleich: die gesamten Verpflichtungen der Pensionskassen beliefen sich 2013 auf rund 720 Mia. CHF). •
  • Der durchschnittliche Betrag pro Freizügigkeitsguthaben beläuft sich auf 26‘000 CHF. Mit steigendem Lebensalter der Versicherten steigt auch das durchschnittliche Guthaben und erreicht beispielsweise bei den 55- bis 65-Jährigen rund 48‘000 CHF. Drei Viertel aller Freizügigkeitsguthaben umfassen nur geringe Beträge, im Durchschnitt rund 5‘000 CHF. •
  • Die Zahl von Freizügigkeitskonten, -depots und -policen und die entsprechenden Guthaben weisen seit dem Jahr 2010 einen deutlichen Zuwachs auf – die Anzahl Konten, Depots und Policen rund 15 %, die Beträge rund 20 %. •
  • 355‘000 Einzahlungen im Jahr 2014 stehen 225‘000 Auszahlungen im selben Jahr gegenüber. Anzahlmässig übersteigen damit die Einzahlungen in Freizügigkeitseinrichtungen die Auszahlungen um rund 58 %. Auch der Betrag der Einzahlungen liegt mit rund 10.6 Mia. CHF im fraglichen Jahr über den Auszahlungen (rund 10 Mia. CHF). •
  • Von den 10 Mia. CHF Auszahlungen verbleibt der mit Abstand grösste Teil, nämlich rund 70 Prozent bzw. 7 Mia. CHF, in der beruflichen Vorsorge. Diese Gelder werden entweder an eine andere Freizügigkeitseinrichtung oder an eine Vorsorgeeinrichtung überwiesen. Zusammenfassung Messung der Kapitalflüsse bei Freizügigkeitseinrichtungen IV •
  • Der zweitgrösste Einzelposten bei den Auszahlungen machen die Vorsorgeleistungen für Alter, Invalidität und Tod aus. Der Betrag von 2.2 Mia. CHF entspricht etwa einem Fünftel aller Auszahlungen des Jahres 2014. •
  • Barauszahlungen bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit und bei endgültigem Verlassen der Schweiz sowie WEF-Vorbezüge machen zusammen rund 7.5 % aller ausgehenden Kapitalflüsse der Freizügigkeitseinrichtungen oder 750 Mio. CHF aus. Ein Teil dieses Betrages wird von den Versicherten aber wieder für Vorsorgezwecke in anderer Form verwendet, z.B. für einen Einkauf in eine Pensionskasse oder für eine Einlage in ein Konto der Säule 3a oder 3b.

  BSV-Studie