Der von Weibel Hess erstellte und in der SonntagsZeitung publizierte Vergleich unter den Sammelstiftungen kommt zu folgendem Fazit:

Der elfte umfassende Pensionskassenvergleich zeigte wiederum erhebliche Differenzen auf. Die Unterschiede beschränken sich aber nicht nur auf die Kosten, sondern zeigen sich bei allen von uns untersuchten Bereichen.

Das Wachstum der Kassen ist im Jahr 2015 hauptsächlich auf den anhaltende Druck auf firmeineigene Pensionskassen zurückzuführen, welche sich Sammelstiftungen angeschlossen haben. Die durchschnittlichen Verwaltungskosten der untersuchten Pensionskassen liegen über alle Pensionskassen bei durchschnittliche 360 Franken pro Person. Wobei die Verwaltungskosten des teuersten Anbieter drei Mal höher sind als jene der effizientesten Pensionskasse.

Auch wenn ein Betrieb mit der eigenen Pensionskassenlösung zufrieden ist, zahlt es sich aus, die Verträge periodisch zu überprüfen. Die Risiko- und Verwaltungskosten sind für Neuanschlüsse in den letzten Jahren massiv gesunken. Bestehende Kunden haben von diesen Prämiensenkungen nur teilweise profitiert.

Die unabhängigen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen haben im Jahr 2015 sehr unterschiedliche Anlageergebnisse erwirtschaftet. Die Renditen lagen zwischen -2.48 Prozent bis + 2.47 Prozent. Aufgrund der positiven Anlageergebnisse der letzten Jahre haben die meisten Pensionskassen ihre Zielreserven beinahe erreicht. Demzufolge konnten die Versicherten auch im 2015 bei vielen Kassen von einer höheren Verzinsung profitieren, als sie der Gesetzgeber vorschreibt. Jedoch gab es sehr grosse Unterschiede bei den einzelnen Kassen. So haben die Versicherten eine Verzinsung von 1.75 Prozent bis zu 5.00 Prozent erhalten. Zudem haben die Pensionskassen bei der Bestimmung ihrer Umwandlungssätze Spielraum. Auch dort zeigen sich erhebliche Unterschiede.

Zahlreiche firmeneigene Pensionskassen sowie jene der öffentlichen Hand haben ihre Umwandlungssätze bereits weit unter 6 Prozent gesenkt. Im Gegenzug wenden die teilautonomen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen noch immer vergleichsweise sehr hohe Umwandlungssätze an.

Die Vollversicherer senken die Umwandlungssätze für überobligatorische Guthaben in den nächsten Jahren schrittweise auf rund 5 Prozent. Ein Niveau welches sicherlich auch von deren Aufsicht gern gesehen wird. Letztlich müssen die Leistungsversprechen an die Rentner finanzierbar sein, denn eine einmal ausgerichtete Rente darf nach heutiger Rechtssprechung nicht gesenkt werden.

  PK-Vergleich