Juni 15, 2016
Statistiken 2015 zu AHV, IV, EL
Ausführungsbestimmungen zum Vorsorgeausgleich
Am 19. Juni 2015 hat das Parlament eine Revision des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet, mit der der Vorsorgeausgleich bei der Scheidung erweitert wird. Die Ausführungsbestimmungen wurden am 10. Juni 2016 publiziert. Die neuen Gesetzesbestimmungen und die entsprechenden Verordnungsänderungen treten auf den 1. Januar 2017 in Kraft.
Grundsätzlich gilt immer noch, dass die während der Ehe erworbene Austrittsleistung hälftig geteilt wird. Als massgebender Zeitpunkt für die Berechnung gilt aber neu die Einleitung und nicht mehr das Ende des Scheidungsverfahrens. Neu wird die Teilung auch dann vollzogen, wenn ein Ehegatte zu diesem Zeitpunkt bereits pensioniert oder invalid ist. Je nach den Umständen beruht die Berechnung dann auf einer hypothetischen Austrittsleistung oder es wird die vorhandene Rente geteilt und in eine lebenslange Rente für den berechtigten Gatten umgerechnet.
Die Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen werden verpflichtet, der Zentralstelle 2. Säule periodisch alle Inhaber von Vorsorgeguthaben zu melden. Damit können die Scheidungsgerichte kontrollieren, dass keine Vorsorgeguthaben der Teilung entzogen werden. Weitere Bestimmungen stellen sicher, dass während der Ehe kein Vorsorgeguthaben ohne das Wissen des Ehegatten ausgezahlt wird und dass bei einem Vorsorgeausgleich ein fairer Anteil an obligatorischem BVG-Altersguthaben übertragen wird. Wer bei einer Scheidung ein Vorsorgeguthaben erhält, selber aber keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen ist, kann es neu an die Auffangeinrichtung BVG überweisen und später in eine Rente umwandeln lassen.
Personen, die bereits geschieden sind und denen nach bisherigem Recht eine angemessene Entschädigung in Form einer Rente zulasten des Ehegatten zugesprochen wurde, verlieren diese, wenn der geschiedene Ehegatte stirbt. Die Hinterlassenenrente aus der Vorsorge ist dann oft viel tiefer als es die Entschädigung war. Damit auch solche Personen vom neuen Recht profitieren können, sieht die Gesetzesrevision für sie eine Übergangsregelung vor. Bis zum 31. Dezember 2017 können sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Scheidungsgericht den Antrag stellen, diese bestehende Entschädigungszahlung unter Ex-Eheleuten in eine neue lebenslange Vorsorgerente umwandeln zu lassen.
Mitteilung BSV / ZGB / BVV2 / Erläuterungen zur Revision / Alle Infos zum Thema
c-alm: Das öffentliche Vermögen in der Schweiz
Die von c-alm verfasste Studie “Das öffentliche Vermögen in der Schweiz” befasst sich mit der Beurteilung der Anlagetätigkeit bei institutionell-öffentlichen Vermögen in der Schweiz mit einem Volumen von 1,8 Bio. Franken. Sie nimmt vorweg eine Begriffsbestimmung vor, erhebt anschliessend in Form einer minutiösen Sekundärquellen-Recherche das Mengengerüst der öffentlichen Vermögen per 31.12.2013.
Im Weiteren analysiert und plausibilisiert sie die in den verschiedenen Anlegersegmenten angetroffenen Anlagestrategien und untersucht die zur Vermögensbewirtschaftung eingesetzten Anlageorganisationen. Zu diesem Zweck nimmt die Studie eine Bestandesaufnahme der geltenden Gesetzes-, Verordnungs-, Aufsichts- und Rechnungslegungsbestimmungen vor. Die Studie nimmt normativ Stellung zu geltenden Regulatorien.
Schliesslich liefert sie für die Institutionen eine Beurteilungsmethodik, wie die verfolgte Anlagestrategie und –organisation einer umfassenden Qualitätsprüfung unterzogen werden können und evaluiert diese anhand von einem Sample von rund 20 Instituten. Erfasst wurden total über 16’000 Institutionen.
Die Studie kann zum Preis von CHF 400 bei c-alm bestellt werden.
Aktuelle Rechtsprechung zum Vorsorgerecht
Erich Peter, Vialex Rechtsanwälte, hat Bundesgerichtsentscheide zum Vorsorgerecht kommentiert. Sie betreffen die Themen Begünstigung, Verjährung und die Rückforderung von Altersleistungen von den Erben. Zudem ist ein Nachtrag zum Fall First Swiss im Vialex-Newsletter enthalten.
Que faire du capital de libre passage?
Suite à un arrêt de travail (maternité, chômage, départ à l’étranger), l’individu ignore souvent s’il est couvert et à quelles conditions. Or un montant considérable de 52 milliards de francs est placé dans les fondations de libre passage.
Technische Grundlagen und Sterblichkeit
Michael Weidmann und Gerold Betschart (Libera) haben in einem Beitrag für die Schweizer Personalvorsorge einen Überblick und gut verständlichen Einstieg in das Thema Technische Grundlagen verfasst.
Kapitalauszahlung und Quellensteuer
Claude Chatelain behandelt in der Berner Zeitung detailliert die Situation von Personen, welche ihren Wohnsitz in der Schweiz aufgeben und sich ihr Vorsorgekapital auszahlen lassen, wobei eine Quellensteuer anfällt. Unterschiede ergeben sich dabei nicht nur je nach Kanton, sondern auch je nach Land mit dem neuen Wohnsitz.
UBS Vorsorge Index: Sinkende Dynamik
Der quartalsweise berechnete UBS-Vorsorgeindex Schweiz (siehe Abb. 1) zeigt auf, wie es um die Gesundheit des Schweizer Vorsorgesystems steht. Mit den vier Subindizes Wirtschafts-entwicklung, Demografie, Finanzen und Reformen umfasst der Index die für die Stabilität des Vorsorgesystems wichtigsten Faktoren. Ein negativer Wert des UBS-Vorsorgeindex Schweiz stellt eine Verschlechterung der Dynamik im Vergleich zum Vorjahresquartal dar, ein positiver Wert hingegen eine Verbesserung. Dies jeweils in Relation zur Entwicklung der Reihe in der (für die Standardisierung verwendeten) Referenzperiode 2005 bis 2015.
Der deutliche Rückgang des UBS-Vorsorgeindex Schweiz Ende 2015 war hauptsächlich auf zwei Faktoren zurückzuführen: Erstens verschlechterte sich der Subindex Demografie markant aufgrund des stark zunehmenden Altersquotienten: Das Jahr 2015 markiert einen Wendepunkt bei der Schweizer Demografie, da erstmals mehr Personen das Rentenalter erreichten, als Personen das Alter 20 erreichten. Zweitens leistete der Subindex Wirtschaftsentwicklung einen stark negativen Beitrag. Diese Bewegung reflektiert den weitreichenden konjunkturellen Einbruch seit Aufgabe des EURCHF-Mindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) Anfang 2015. Im ersten Quartal 2016 ist zwar eine gewisse Stabilisierung des UBS-Vorsorgeindex Schweiz auszumachen, die Dynamik im Vorsorgesystem bleibt jedoch klar negativ.