Die Oberaufsichtskommission schreibt in ihrem Bericht zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2015:

2015 war finanziell betrachtet ein eher schwieriges Jahr für die Vorsorgeeinrichtungen: Die durchschnittliche Netto-Vermögensrendite betrug 0.8% (gegenüber 6.4% im Vorjahr). Der nach Vorsorgekapital gewichtete durchschnittliche Deckungsgrad mit einheitlichen Grundlagen der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie betrug Ende 2015 105.1% (Vorjahr: 108.5%). Bei den Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie sank der Deckungsgrad mit einheitlichen Grundlagen von 77.8% auf 76.1%.

imageimage

Per Ende 2015 wiesen damit 87% (Vorjahr: 89%) der privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie einen Deckungsgrad von mindestens 100% aus. Der entsprechende Anteil bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie betrug lediglich 14% (Vorjahr: 27%). Diejenigen öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie im System der Teilkapitalisierung, die den vom Gesetz verlangten Zieldeckungsgrad von 80% noch nicht erreicht haben, werden ihre Planungsgrössen anpassen müssen.

Trotz risikosenkender Massnahmen vieler Vorsorgeeinrichtungen haben sich die Risiken insgesamt erhöht. So verbleiben auch die Zinsversprechen, welche den Altersleistungen zu Grunde liegen, im Durchschnitt höher als die für die Bewertung der Verpflichtungen von der Vorsorgeeinrichtung verwendeten technischen Zinssätze. Diese Differenz ist im Gesetz nicht vorgesehen und kann bisher auch nicht durch paritätische Beiträge vorfinanziert werden. Im Vergleich zu realistisch zu erwartenden Renditen sind die Zinsversprechen als hoch zu bezeichnen. Mit zukünftigen Vermögenserträgen nicht finanzierbare Renten können im Nachhinein nicht mehr gekürzt werden, sondern müssen von Arbeitgebern und Versicherten nachfinanziert werden.

Es ist davon auszugehen, dass die Deckungsgrade durch die andauernde Phase der extrem tiefen, zum Teil negativen Zinsen weiter sinken werden. Gleichzeitig bleiben die Zinsversprechen hoch und die laufenden Renten können aufgrund des geltenden Rechts nicht mehr reduziert werden. Dies verstärkt die Tendenz zu weiteren Reduktionen der Deckungsgrade und damit zu weiteren Senkungen der künftigen Umwandlungssätze.

Massnahmen zur Verminderung der Risiken müssen von den obersten Organen der Vorsorgeeinrichtungen getroffen werden. Angesichts des extrem tiefen Zinsniveaus und der stetigen Erhöhung des Rentenanteils sind indes auch weitere Kreise aus Wirtschaft und Politik gefordert, um realistische und für alle Beteiligten tragbare Lösungen zu ermöglichen.

  Mitteilung OAK /  Bericht / Medienunterlagen