imageIn einem ausführlichen Interview legt Thomas Schönbächler, Geschäftsführer der privatrechtlichen Zürcher Kantonskasse, dar, welche Überlegungen und Fakten hinter der heiss diskutierten Reform der BVK stehen. Auszüge:

In den Protestbriefen sind alle Generationen vertreten, auch jüngere Arbeitnehmer.
Die Protestbriefe sind eine orchestrierte Aktion des VPOD, sicher hat dabei auch ein gewisser sozialer Druck gespielt, den ich gut nachvollziehen kann. Doch nehmen wir ein Beispiel: Eine Lehrerin, Jahrgang 1974, mit 100 000 Franken BVK-Sparguthaben. Was glauben Sie: Auf wie viel Zins verzichtet sie im Jahr, damit die heutigen Renten bezahlt werden können?

1000 Franken?
2500 Franken! Ich bin aber sicher, dass diese Lehrerin sich dessen nicht bewusst war, als sie die Petition unterzeichnet hat. Dass die Jüngeren durch ihre Beiträge direkt die Rentner finanzieren, gehört aber definitiv nicht in die zweite Säule.

Vorgehalten wird Ihnen, die BVK falle nun hinter andere Kassen zurück, auch hinter jene der Credit Suisse, die kürzlich ebenfalls Einschnitte angekündigt hat.
Die CS und die BVK steuern auf ähnliche Grundlagen zu: auf technische Zinssätze von 2 und Umwandlungssätze von knapp unter 5 Prozent. Es gibt aber einen wichtigen Unterschied. Die BVK hat den Entscheid 18 Monate im Voraus angekündigt und misst den heute bereits Versicherten oberste Priorität bei. Sie senkt den Umwandlungssatz zwar auf einen Schlag, setzt aber für 17 Jahrgänge insgesamt 950 Millionen Franken zur Aufwertung der Sparguthaben ein. Ohne diese Abfederung lägen die Renteneinbussen bei 21 Prozent, mit ihr machen sie nun etwa 8 Prozent aus. Die CS dagegen reduziert den Umwandlungssatz über einige Jahre stufenweise. Von dieser Abfederung profitieren aber nur die direkt betroffenen Jahrgänge.

Weil keine Renten gekürzt werden, der für die Finanzierung relevante Zinssatz aber von 3,25 auf 2 Prozent gesenkt wird, dürfte der Deckungsgrad um rund 7 Prozentpunkte fallen. Was würde es bedeuten, wenn er auf unter 90 Prozent fiele?
Gemäss heutigem Reglement würden dann Sanierungsbeiträge der Arbeitgeber von 2,5 Lohnprozenten fällig, zum anderen müssten die Arbeitnehmer eine Nullverzinsung in Kauf nehmen. Jeder Stiftungsrat ist aber gemäss Bundesgesetz verpflichtet, alljährlich eine Lagebeurteilung vorzunehmen. Es ist also denkbar, dass die Massnahmen anders aussehen würden.

Wie sieht der Fahrplan aus, um aus der Unterdeckung herauszukommen?
Wir rechnen damit, dass das in acht bis neun Jahren der Fall sein wird. Das langfristige Ziel ist, dass Rentner und Aktive den gleichen Zins erhalten, nämlich 2 Prozent.

  NZZ