Cash hat in einem Beitrag von Pascal Züger alle Elemente einer frühzeitigen Rentenplanung aufgelistet.
Februar 2016
PKs und Agrarrohstoffe
Die allermeisten vom Tages-Anzeiger angefragten Zweite-Säule-Stiftungen investieren nicht in Agrarrohstoffe oder haben sind unlängst aus diesen Investments zurückgezogen. Dies zeigt eine Umfrage, die der TA unter neun grossen Pensionskassen und dem AHV-Ausgleichsfonds durchführte.
Kontaktiert wurden die Publica (Eidgenossenschaft), die BVK (Kanton Zürich), die Bernische Pensionskasse (Kanton Bern), die Pensionskasse der Stadt Zürich, die Migros-Pensionskasse, die Pensionskassen von PWC (Wirtschaftsprüfer), die Sammelstiftungen Asga und Profond sowie die Pensionskasse von Novartis.
PPCmetrics schätzt das Engagement aller Pensionskassen in Rohstoffe auf rund 8 Milliarden Franken, knapp 1 Prozent des BVG-Gesamtvermögens – bei einzelnen Pensionskassen bis zu 5 Prozent des Kassenvermögens. «Davon machen die Agrarrohstoffe im Schnitt 20 bis 30 Prozent aus.» Dominique Ammann von PPCmetrics sagt, dass Pensionskassen bei Neuengagements zurückhaltend seien. «Einzelne Kassen haben ihre Rohstoffanlagen reduziert, andere halten an ihren Positionen fest.»
Trotz all dieser Vorbehalte plädiert der Präsident des Pensionskassenverbands Asip, Christoph Ryter, für «ein möglichst freies Anlageuniversum». Gerade bei Agrarrohstoffen würden Vorsorgeeinrichtungen «nicht als Spekulanten auftreten». Im Gegenteil, sie böten «den Produzenten eine Versicherung an, indem sie schon zu einem frühen Zeitpunkt für fixe Abnahmepreise und damit Preissicherheit sorgen», sagt der Asip-Präsident, der die Pensionskasse der Migros leitet. «Die Pensionskassen verantwortlich zu machen für Hungerkatastrophen ist unseriös», meint Christoph Ryter.
Asga behauptet sich in schwierigem Umfeld
Das schwierige Anlagejahr 2015 ging auch an der ASGA nicht spurlos vorbei. Die Auswirkungen des aktuellen Tiefzinsumfeldes drückten auf die Gesamtperformance. Mit 0.61 % lag diese nach eigener Einschätzung jedoch immer noch im vorderen Drittel der vergleichbaren Pensionskassen. Auch der Deckungsgrad blieb mit 110,9 % relativ stabil.
Im 53. Geschäftsjahr liegt die Bilanzsumme der ASGA Pensionskasse bei 12,37 Mia. Franken. Wie bereits im Vorjahr konnten die Altersguthaben der aktiv Versicherten über dem BVG-Mindestzinssatz, das heisst mit 2,5 % statt mit 1,75% verzinst werden. Zu diesem Ergebnis trägt unter anderem die vorteilhafte Versichertenstruktur sowie das kontinuierliche Wachstum bei. Mit 10’913 Mitgliedfirmen und 87’822 versicherten Personen kann ein Zuwachs von rund 6% gegenüber dem Vorjahr verzeichnet werden. Das Vorsorgekapital der Aktiven und Rentner stieg um 1,8 % auf 9,6 Mia. Franken.
Zum Schutz der Renten hat die ASGA beschlossen, die versicherungs- und anlagetechnischen Parameter anzupassen. Dazu gehören die Senkung des überobligatorischen Umwandlungssatzes um 0,1 % ab 2017 und des technischen Zinses auf 2,5 %. So soll eine bessere Abbildung der Langlebigkeit bei der Bewertung der Vorsorgeverpflichtungen erreicht werden.
Gewichtsverlagerung zu Kollektiv-Leben
Die Versicherungsbranche macht in der Schweiz 43% des Finanzsektors aus. Mit einer Wertschöpfung von 26,1 Mrd. Franken bzw. einem Anteil von 4,2% an der Gesamtwirtschaft zählt sie zu den zehn grössten Branchen der Schweiz. 2015 haben sich die Privatversicherer in einem schwierigen Marktumfeld erfolgreich behauptet. Das anhaltende Tiefzinsumfeld und die zunehmende Regulierung haben das vergangene Jahr geprägt.
Im Lebensversicherungsgeschäft rechnet der SVV mit einer Stagnation des Prämienvolumens. In der beruflichen Vorsorge sind das Vollversicherungsmodell und damit die Garantien der Privatversicherer nach wie vor gefragt. Die Prämieneinnahmen im Kollektivleben stiegen 2015 um 0,7%. Dem steht im Einzellebengeschäft ein Prämienrückgang von 2,2 % gegenüber. Wegen der historisch tiefen Zinsen ist es für die Lebensversicherer schwierig, bei neuen Verträgen attraktive Zinsgarantien abzugeben. Zudem wirkt sich die zunehmende Regulierung auf die Kosten der Versicherer aus, stellt der SVV in einer Mitteilung fest.
BL: Volk wird über die Sanierung der Uni-PK bestimmen
1850 Unterschriften hat die SVP gesammelt, um zu verhindern, dass der Kanton Baselland die Sanierung der Pensionskasse der Uni Basel stützt.
US: Assets of largest retirement funds tumble 2.3%
Assets of the largest 1,000 U.S. retirement plans totaled $8.84 trillion on Sept. 30, a dip of 2.3% from a year earlier.
Asset movement among defined contribution plans in the top 1,000 was relatively flat, down 0.3% to $3.01 trillion, while defined benefit plans decreased 3.3%, to $5.83 trillion.
Among the 200 largest plans, DC plan assets inched up 1.5% to $1.81 trillion while DB plans dropped 3.6% to $4.58 trillion. Top 200 assets overall declined 2.2%, to $6.39 trillion.
When broken out by type of plan, only public defined contribution plans in the top 200 showed an increase. Corporate DC plans were flat for the year, while public defined benefit plans dropped 3% and corporate DB plans fell 4.2%.
AV2020: Ausweichen vor den Herausforderungen
In ihrer neuen Vorsorgestudie hat die UBS die Vorlage des Bundesrates zur Altersvorsorge 2020 mit den Entscheiden des Ständerates in der Herbstsession 2015 verglichen. Die Autoren kommen u.a. zum Schluss:
Erfreulich ist, dass der Ständerat mit seiner grundsätzlichen Zustimmung zur Reform Altersvorsorge 2020 den Weg für die dringend notwendige Reform der schweizerischen Altersvorsorge weiter geebnet hat. Der Ständerat hat jedoch dem Entwurf des Bundesrats in einigen wichtigen Punkten seine Zustimmung verweigert und einen eige nen Reformvorschlag formuliert. Bedenklich ist, dass der Ständerat mit seinem Konzept hinter dem Entwurf des Bundesrats zurückbleibt, sodass der zukünftige Sanierungsbedarf höher ausfällt; die Entlastung der AHV fällt gemäss Vorschlag des Ständerats um gut einen Drittel geringer aus.
Für die heutigen Versicherten, sprich die Wählerinnen und Wähler, mag das Reformkonzept des Ständerats erfreu lich erscheinen. Denn für sie bedeutet die geringere Entlastung der AHV – zumindest vorläufig – eine geringere Belastung. Insbesondere durch den geplanten Rentenzuschlag von monatlich 70 Franken, mit dem Einbussen durch die Absenkung des Leistungsniveaus in der zweiten Säule kompensiert werden sollen, werden die heutigen Erwerbstätigen im Vergleich zum Entwurf des Bundesrats weniger stark belastet. Frappant ist, dass die renten nahen Jahrgänge durch den Entwurf des Ständerats gegenüber der aktuellen Gesetzgebung unter dem Strich sogar noch besser gestellt werden.
AHV-Abstimmung erst im September
pw. Die Abstimmung zu AHV+, mit der die Gewerkschaften eine generelle Rentenerhöhung in der AHV um 10 Prozent durchsetzen wollen, wird erst im September durchgeführt. FDP und SVP hatten gehofft, dies werde bereits im Juni der Fall sein. Auch die Arbeitgeber hatten einiges darangesetzt, den früheren Termin zu realisieren. Absehbar wird der Ausgleichsfonds für das vergangene Jahr ein erhebliches Defizit ausweisen, und die Zahlen dürften erst relativ kurz vor Juni bekannt werden. Das wäre schlecht für den Abstimmungskampf der Befürworter. Laut Darstellung des Tages-Anzeigers setzte sich Berset für den September ein. Die bürgerlichen Parteien haben zwar die numerische Mehrheit im Bundesrat, aber Burkhalter hat sich schon mehrfach als unsicherer Kanton erwiesen und er dürfte auch diesmal wieder verantwortlich für den linken Entscheid gewesen sein.
Inside Parade: “Amerikaner hinter der CS PK-Kürzung”
Lukas Hässig sieht die Gründe für den tiefen Einschnitt bei der CS-Pensionskasse bei der Mentalität ihrer amerikanischen Investmentbanker:
Den Amerikanern im CS-Konzern, die hauptsächlich im Investment Banking aktiv sind und dort über die Jahre Milliarden-Boni kassierten, war die Schweizer PK-Mentalität schon immer ein Graus.
In ihrer Optik verständlich. In Übersee gibt es keine ausgebauten Sozialsysteme, eine Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung, wie wir sie kennen, ist unbekannt.
Und obendrauf noch eine 2. Säule namens Pensionskasse? Forget it.
Jeder soll selbst schauen. Das für Europäer unverständliche Getöse um eine minimale obligatorische Krankenversicherung, die „Obamacare“, zeigt, wie unterschiedlich die USA ticken.
Der Höhenflug von Donald Trump ist bester Beleg dafür, was in Amerika ankommt. Selbstverteidigung, Selfmade-Millionär, Eigenverantwortung.
Wir sind anders. Die Pensionskasse ist heilig. Nun rührt die CS an diesem Heiligtum. Und erst noch wegen ihren Amerikanern.
Die rechnen ganz cool. Die PK der CS und aller anderen Arbeitgeber bindet viel Kapital für die Zukunft. Die versprochenen Rentenleistungen müssen mit harter Münze unterlegt werden.
Die Angelsachsen im weltweiten Trading und Gambling wollen dieses Kapital, von dem die CS seit Jahren zu wenig hat, lieber für anderes gebrauchen. Für Kredite. Für Deals. Für Wetten.
Pensionskassen wehren sich gegen Negativzinsen
Der Pensionskassenverband Asip geht davon aus, dass die Vorsorgeeinrichtungen durch die Negativzinsen mit 400 Mio. Fr. pro Jahr belastet werden. Auf die Mitteilung der Banken hin, dass auf ihren Guthaben nun Negativzinsen anfallen, haben mehrere Pensionskassen Rechtsanwälte eingeschaltet. Sie verlangen Verhandlungslösungen und behalten sich den Gang zum Richter vor. Bis dahin untersagen die Pensionskassen ihren Banken eine weitere Belastung durch Negativzinsen und melden Rückforderungsansprüche in Höhe der bereits belasteten Negativzinsen an. Die von der SNB verhängten Minuszinsen werfen derweil unter Juristen die Frage auf, ob Banken ihren Kunden solche Negativzinsen einfach «weitergeben» dürfen. Da ein Fallen der Zinsen unter null im Allgemeinen nicht vorhergesehen wurde, sind Negativzinsen in den meisten Verträgen nicht ausdrücklich geregelt.
Jean-Marc Schaller, Anwalt und Partner bei der Kanzlei Holenstein, hält einseitige Mitteilungen von Banken an Pensionskassen aus verschiedenen rechtlichen Gründen für unzulässig. Bei Sicht-, Spar- und Termineinlagen von Pensionskassen, die bei Vertragsschluss noch positiv verzinslich waren – wenn auch vielleicht nur sehr gering –, stelle die Neueinführung von Negativzinsen eine vertragliche Kehrtwende um 180 Grad dar. Aus einem positiv verzinslichen Darlehen werde eine entgeltliche Hinterlegung. Selbst bei ursprünglicher Nullverzinsung entstehe bei einer Negativverzinsung eine neue Hauptleistungspflicht zulasten des Kunden, welche die Einlage reduziere. Diese Einlage wäre dann bei Auszahlung weniger wert als bei Einzahlung. Hierfür brauche es die Zustimmung der Pensionskasse.
CS-Pensionskasse reagiert auf widriges Umfeld
Die NZZ berichtet über einschneidende Massnahmen der CS-Pensionskasse als Folge der schwierigen Marktverhältnisse. Die Zeitug schreibt: “Der Stiftungsrat der Pensionskasse sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das hohe Leistungsniveau der Pensionskasse langfristig nicht nachhaltig finanzierbar sei, sagt Martin Wagner, Geschäftsführer der CS-Pensionskasse. Deshalb habe der Stiftungsrat entschieden, die Umwandlungssätze zu senken. Um nicht eine bestimmte Altersgruppe zu benachteiligen, erfolge diese Senkung in Schritten über die kommenden acht Jahre. Die CS-Pensionskasse senkt den Umwandlungssatz bei einer Pensionierung im Alter von 65 Jahren von 6,054% im Jahr 2016 auf 4,865% im Jahr 2025.
Gemäss vorliegenden CS-Berechnungsgrundlagen wird er, versicherungsmathematisch korrekt, je nach Rücktrittsalter stufenweise abgesenkt. Damit soll vor allem eine Umverteilung zulasten der Jungen verhindert oder zumindest stark reduziert werden. Der Umwandlungssatz bestimmt, wie das angesparte Altersguthaben in der beruflichen Vorsorge in eine jährliche Rente umgewandelt wird. Bei einem Umwandlungssatz von 6% und einem angesparten Guthaben von 500 000 Fr. beträgt diese beispielsweise 30 000 Fr.
Zudem hat die CS-Pensionskasse ihren technischen Zinssatz per Ende 2015 in einem Schritt von 3% auf 2% gesenkt. Mit dieser Kennzahl schätzen Pensionskassen die Höhe ihrer künftigen Erträge ein. Aufgrund der extrem niedrigen Zinsen sind die Aussichten auf die Erträge am Kapitalmarkt derzeit wenig erbaulich. Ausserdem setzt die Vorsorgeeinrichtung bei ihren Berechnungen zur Sterblichkeit von Versicherten ab dem Abschluss 2015, also ab dem 31. Dezem2ber 2015, sogenannte Generationentafeln statt wie bisher Periodentafeln ein.
Mitteilung PK Credit Suisse / NZZ