In ihrer neuen Vorsorgestudie hat die UBS die Vorlage des Bundesrates zur Altersvorsorge 2020 mit den Entscheiden des Ständerates in der Herbstsession 2015 verglichen. Die Autoren kommen u.a. zum Schluss:

Erfreulich ist, dass der Ständerat mit seiner grundsätzlichen Zustimmung zur Reform Altersvorsorge 2020 den Weg für die dringend notwendige Reform der schweizerischen Altersvorsorge weiter geebnet hat. Der Ständerat hat jedoch dem Entwurf des Bundesrats in einigen wichtigen Punkten seine Zustimmung verweigert und einen eige­ nen Reformvorschlag formuliert. Bedenklich ist, dass der Ständerat mit seinem Konzept hinter dem Entwurf des Bundesrats zurückbleibt, sodass der zukünftige Sanierungsbedarf höher ausfällt; die Entlastung der AHV fällt gemäss Vorschlag des Ständerats um gut einen Drittel geringer aus.

Für die heutigen Versicherten, sprich die Wählerinnen und Wähler, mag das Reformkonzept des Ständerats erfreu­ lich erscheinen. Denn für sie bedeutet die geringere Entlastung der AHV – zumindest vorläufig – eine geringere Belastung. Insbesondere durch den geplanten Rentenzuschlag von monatlich 70 Franken, mit dem Einbussen durch die Absenkung des Leistungsniveaus in der zweiten Säule kompensiert werden sollen, werden die heutigen Erwerbstätigen im Vergleich zum Entwurf des Bundesrats weniger stark belastet. Frappant ist, dass die renten­ nahen Jahrgänge durch den Entwurf des Ständerats gegenüber der aktuellen Gesetzgebung unter dem Strich sogar noch besser gestellt werden.

Klar ist allerdings, dass früher oder später jemand für die Finanzierungslücke der AHV aufkommen muss. Bereits der Entwurf des Bundesrats zeichnet sich durch eine bedenkliche Mehrbelastung der jüngeren Generationen aus. Diese Schieflage vermag auch der Ständerat nicht zu korrigieren. Denn die Entlastung der heutigen Erwerbstätigen bürdet die Last den jüngeren und zukünftigen Generationen auf.

Abzuwarten bleibt nun, wie der Nationalrat die beiden Vorschläge zur Reform Altersvorsorge 2020 bewerten wird. Aus Sicht der jüngeren und zukünftigen Generationen wäre ein Vorstoss in Richtung einer gerechteren Verteilung der AHV­Finanzierungslasten unter den Generationen wünschenswert. (…)

Das grösste Risiko und der schlechteste Ausgang für die zukünftigen Generationen liegen aber ganz klar in einer Ablehnung des gesamten Reformvorhabens. Denn dies würde die letztlich unumgängliche Entscheidung über die Verteilung der Finanzierungslasten bloss noch weiter in die Zukunft verschieben.

Studie UBS / Tages-Anzeiger