forum signetpw. Im Rahmen des Vorsorgeforums haben die Fach- und Wirtschaftsverbände den aktuellen Stand der Diskussion um die Altersvorsorge 2020 nach der Behandlung im .Ständerat in einem gemeinsamen Positionspapier festgehalten, das anlässlich einer Veranstaltung in Bern vorgestellt wurde. Dass dabei auch unterschiedliche Standpunkte vertreten wurde, war angesichts der divergierenden Interessenlagen unvermeidlich.

Allgemeine Unterstützung finden Bundesrat und Parlament beim grundsätzlichen Vorgehen mit einer Gesamtschau. Abweichende Meinungen bestehen hingegen in der Frage nach der vom Ständerat gestrichenen Stabilisierungsregel zur AHV. Es sind insbesondere Arbeitgeber- und Gewerbeverband, die darauf beharren und mit einem Automatismus zur Sicherung der AHV-Finanzen die Forderung nach einem über 65 hinaus gehenden Referenzalter verbinden. Denkbar wäre die Aufnahme der Forderung in einem separaten Paket. Allerdings wären dafür Konsequenzen erst nach 2030 absehbar. Der ASIP warnt hingegen vor einem solchen Schritt, der politisch schwer zu vertreten ist und aus seiner Sicht möglicherweise die Erfolgschancen des ganzen Projekts gefährden könnte. Dass allerdings mittelfristig Altersvorsorge über ein höheres Rentenalter nicht herumkommen wird, ist unbestritten.

Ähnliche politisch motivierte Überlegungen sind auch in der für das BVG zentralen Frage nach der Senkung des Umwandlungssatzes festzustellen. Während in der Praxis die Tendenz gegen 5 Prozent und in Einzelfällen auch darunter geht, will der Ständerat den Mindestsatz lediglich auf 6% senken. Die Expertengruppe schliesst sich dem Vorgehen an, nicht zuletzt mit Blick auf die politischen Realitäten. Keine Partei ist derzeit bereit, einen tieferen Satz als 6% zu vertreten. Und nach den Erfahrungen von 2010 ist derzeit auch kein Verband bereit, sich für einen tieferen Satz zu exponieren.

Eingehend haben sich die Verbände mit der Frage der Ausgleichsmassnahmen beschäftigt. Dabei geht es sowohl um die Kompensation individueller Leistungseinbussen wie auch um die Neuausrichtung des Sparprozesses, um mittelfristig den tieferen Satz auszugleichen.

Die individuellen Massnahmen in Form von Einmalzahlungen auf dem Altersguthaben können sowohl zentral über den Sicherheitsfonds wie auch dezentral durch die einzelne Vorsorgeeinrichtung erfolgen. Der ASIP befürwortet die dezentrale Lösung, die übrigen Verbände mehrheitlich das zentrale System. Letzteres hat den Vorteil, dass BVG-nahe Vorsorgeeinrichtungen von einer kassenübergreifenden Solidarität profitieren; gleichzeitig ist es aber mit erheblichen administrativen Belastungen verbunden (doppelte Schattenrechnung), und zwar auch für solche Kassen, welche keine Zahlungen für ihre Destinatäre erwarten können.

Keinerlei Unterstützung findet die Idee des Ständerats mit einem Zuschlag für AHV-Neurentner. Angesichts klammer Finanzen in der AHV ist ein Leistungsausbau nicht zu verantworten und das Projekt auch ein Affront gegenüber bestehenden Rentnern. Mit der laufenden Revision ist ein möglichst weitgehender Leistungserhalt trotz erheblicher Probleme anzustreben. Das ist ambitiös genug. Ausbauwünsche sind fehl am Platz.

Beteiligt an den Stellungnahmen waren u.a.: ASIP, inter-pension, Kammer der Pensionskassen-Experten, Aktuarvereinigung, Versicherungsverband, Schweiz. Arbeitgeberverband, Gewerbeverband.

Die Texte mit den Positionen können in einer Kurzfassung sowie einer ausführlichen Version herunter geladen werden. Die Kurzfassung auch in französisch.

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