zuerichDie NZZ geht auf die aktuelle und immer schrillere Kritik an der BVK von Seite der Arbeitnehmerorganisationen ein. Neuerdings werden sogar Austrittsdrohungen war. Der Verein der Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute hat die Änderungen der BVK-Personalvorsorge von einer privaten Beratungsfirma beurteilen lassen.  Die Zeitung schreibt dazu:

Deren Fazit: Dass eine Kasse den Zinssatz auf einen Schlag derart deutlich senkt, kommt zwar nicht allzu häufig vor, ist aber in der jetzigen Grosswetterlage «zukunftsorientiert und nachvollziehbar». Die Netto-Rendite-Erwartung für ein Anlageportfolio liege aktuell kaum mehr über 2,5 Prozent, und dass die Lebenserwartung plötzlich stagniere, sei kaum zu erwarten. Somit seien die ergriffenen Massnahmen nötig, «um die langfristige finanzielle Sicherheit herzustellen». Trotzdem blieben die Leistungen «vergleichsweise hoch».

Lobend erwähnt der Bericht auch die «umfassenden Abfederungsmassnahmen», zumal für ältere Arbeitnehmer verschiedene Kompensationsmassnahmen geplant sind. Vor diesem Hintergrund wird vor überhasteten Fluchtbewegungen gewarnt: Sonst bestehe die Gefahr, dass man mit grossem finanziellem Aufwand einen Wechsel vollziehe, «nur um dann feststellen zu müssen, dass der neue Vorsorgeträger (. . .) ähnliche Massnahmen beschliesst wie die BVK».

Der BVK-Stiftungsrat rechnet denn auch nicht mit einer Austrittswelle. «Für die meisten Arbeitgeber scheint eine Kündigung nicht wirklich ein Thema zu sein», sagt Florian Küng, Leiter Finanzen bei der BVK. Gegenüber empörten Versicherten hat die BVK bereits durchblicken lassen, dass man nicht daran denke, die Massnahmen zurückzunehmen, zumal der Entscheid des paritätischen Stiftungsrates laut Küng «klar und unbestritten» gewesen sei.

Das wiederum findet VPOD-Regionalsekretär Roland Brunner «höchst befremdend». Dem VPOD bleibt mangels rechtlicher Mittel nichts anderes übrig, als Forderungen und Protestnoten einzureichen. Allerdings kündigt Brunner an, dass man sich bei den nächsten Stiftungsrats-Wahlen genau überlegen werde, «wer tatsächlich Arbeitnehmerinteressen vertritt».

  NZZ