Die neuen Bestimmungen zum Vorsorgeausgleich bei Scheidung treten am 1. Januar 2017 in Kraft. Neu erfolgt die Teilung der Vorsorgeleistungen auch, wenn ein Ehepartner bereits pensioniert oder invalide ist.
Sobald ein Paar zwischen Heirat und Scheidung WEF-Vorbezüge oder Rückzahlungen getätigt hat oder ein Partner invalide wird, gestaltet sich die Bestimmung des zu teilenden Betrags vielschichtig. Knacknüsse ergeben sich auch beim Kürzen einer Invalidenrente vor dem Rücktrittsalter oder beim Beschaffen von Daten aus der Vergangenheit. Im verlinkten Artikel der Libera werden einige Beispiele aus der Praxis vorgestellt.
Dezember 2016
AV2020: Fahne mit den Beschlüssen des SR
Die Fahne mit dem Verlauf der parlamentarischen Beratung der Altersvorsorge 2020 incl. den Beschlüssen des Ständerats in der Wintersession 2016 wurde aufgeschaltet.
Technische Grundlagen VZ 2015 publiziert
Die neuesten versicherungstechnischen Grundlagen für Pensionskassen VZ 2015 sind veröffentlicht worden. Sie zeigen für den Zeitraum 2011-2015 eine fortgesetzte Zunahme der Lebenserwartung. Diese hat bei 65-jährigen Männern im Vergleich zu den vor 5 Jahren publizierten Grundlagen VZ 2010 deutlich um 0.77 Jahre zugenommen (von 20,14 auf 20,91), bei 64- jährigen Frauen hingegen nur leicht um 0.16 Jahre (von 23.79 auf 23,95). Die Invaliditätswahrscheinlichkeiten sind gegenüber den VZ 2010 sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen stark gesunken.
Die technischen Grundlagen VZ 2015 basieren auf dem Datenmaterial von insgesamt 25 Kassen öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber (Bund, Kantone und Gemeinden). Sie setzen die im Jahr 1950 begonnene Reihe der VZ-Grundlagen fort. Bis und mit den VZ 1990 wurde fast ausschliesslich Datenmaterial der Pensionskasse Stadt Zürich verwendet, die sich damals Versicherungskasse der Stadt Zürich oder kurz VZ nannte. Das Label VZ ist aus Kontinuitätsgründen beibehalten worden.
Wie schon bei den VZ 2010 kann sowohl mit einem über alle Laufzeiten konstanten technischen Zinssatz als auch mit einer Zinskurve gerechnet werden. Es lassen sich also je nach Laufzeit unterschiedliche Zinssätze zu Grunde legen. Auf diese Weise können mit den VZ 2015 auch Berechnungen analog zum Swiss Solvency Test (SST) durchgeführt werden. Der Umwandlungssatz im BVG Im Rahmen des eidgenössischen Reformpakets Altersvorsorge 2020 wird ein Umwandlungssatz von 6.0% angestrebt. Mit den neuen Grundlagen VZ 2015 (Generationentafeln für das Jahr 2017) ist ein technischer Zinssatz von rund 3,6% zu verwenden, damit dieser Umwandlungssatz resultiert.
Neben den VZ-Grundlagen bestehen heute nur noch die technischen Grundlagen „BVG“, die im Jahr 2000 erstmals hergestellt wurden und sich auf das Datenmaterial von vorwiegend privatrechtlichen Kassen abstützen. Die auf den Jahren 2010-2014 beruhende Ausgabe BVG 2015 ist vor rund einem Jahr publiziert worden. Die BVG-Grundlagen haben das Modell und die Systematik der VZ 2005 vollständig übernommen. Die Pionierarbeit der Grundlagen VZ 2005 hinsichtlich Generationentafeln ist damit zu einer Art Schweizer Standard geworden.
“Pensionskassen drängen in den Hypothekarmarkt”
Die NZZ schreibt:
Die ultraniedrigen Zinsen zwingen Pensionskassen, nach neuen Ertragsquellen zu suchen. In den vergangenen Monaten haben viele deshalb geprüft, welche Möglichkeiten sich im Bereich Hypotheken bieten – und ob sich allenfalls Marktanteile von Banken abschöpfen lassen. Derzeit betrieben die Vorsorgeeinrichtungen in diesem Markt gewissermassen «regulatorische Arbitrage», sagt Lukas Riesen, Partner bei der Beratungsgesellschaft PPCmetrics. Viele Banken hätten ihre Marge bei der Kreditvergabe erhöht, um Privatkunden vor den von der Schweizerischen Nationalbank verhängten Negativzinsen zu verschonen, heisst es in einem Bericht des Unternehmens. Gleichzeitig seien Banken mit strengeren Regulierungen konfrontiert als Pensionskassen.
Allerdings dürfte es sich bei diesen Wettbewerbsvorteilen aller Voraussicht nach um ein «temporäres Phänomen» handeln, meint Riesen. Sollten die Pensionskassen in diesem Markt zu einem grossen «Player» werden, könnte es auch zu neuen Regulierungen kommen. Regina Anhorn von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) schätzt den derzeitigen Marktanteil von Pensionskassen am Schweizer Hypothekenmarkt auf nur 2%, den von Versicherungen auf 4% und denjenigen von Banken auf 94%.
NZZ: “Starrsinnig am Ausweg vorbei”
Helmut Stalder hat in der NZZ den Ausgang der Beratungen im Ständerat zur Altersvorsorge 2020 kommentiert. Er schreibt:
Stur hält der Ständerat daran fest, die Einbussen in der zweiten Säule infolge der Senkung des Umwandlungssatzes mit 70 Franken mehr AI IV pro Monat zu kompensieren. Dabei sind die Mängel dieses Modells aus den Hinterzimmern von SP und CVP offensichtlich: Es vermengt die AHV und die berufliche Vorsorge, die nach unterschiedlichen Prinzipien finanziert werden müssen, und leistet der Umverteilung Vorschub.
Die Erhöhung schafft eine Zwei-Klassen-AHV, denn sie käme nur Neurentnern zugute. Junge Erwerbstätige würden über Lohnabzüge und jetzige Rentner via Mehrwertsteuer mehr belastet. Sie kommt mit der Giesskanne auch Reichen zugute, die sie nicht brauchen, und jenen, die als Übergangsgeneration bereits mit andern Mitteln schadlos gehalten werden. Sie belastet den Bund, der anderswo sparen müsste. Und schliesslich sind die Zusatzrenten nur bis 2030 finanziert, so dass sich das AH V-Defizit erhöhte und weitere Lohnprozenle nötig würden, wenn die Baby-boom-Jahrgänge in Rente gehen.
SP und CVP stellen dies nun resolut als einzige Lösung dar, obwohl so kein Brückenschlag zu FDP und SVP möglich ist, den es für eine tragfähige Mehrheit braucht. Dabei hatten im Ständerat Alex Kuprecht (Schwyz, svp.) und Karin Keller-Sutter (St. Gallen, fdp.) den Königsweg gewiesen, der auch im Nationalrat Chancen hätte: Der Zugang zur beruflichen Vorsorge soll früher möglich sein und der Koordinationsabzug tiefer liegen, so dass mit Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber länger und damit mehr eigene Rentenfranken gespart werden können.
Dies verbunden mit einer erleichterten vorzeitigen Pensionierung für Kleinverdienende, die früh ins Erwerbsleben traten. Eine solche Lösung würde Einbussen innerhalb der zweiten Säule kompensieren, weniger Umverteilung auslösen, Frauen etwas für die Erhöhung des Rentenalters auf 65 entschädigen, die AI IV nicht gleich wieder in Defizite reiten und die Selbst-veranlworlung für die Vorsorge belohnen.
Der Ständerat bog nicht auf den Königsweg ein, aber dieser steht immer noch offen. Das Volk erwartet bei der Rentenreform nicht Parieiprofilierung, sondern am Ende ausreichende und vor allem sichere Renten für alle.
AV2020: AHV Finanzierungs-lücke nach Modell BR, SR und NR
Die UBS hat die Botschaft des Bundesrates zur Altersvorsorge 2020 sowie die bisherigen Entscheide von National- und Ständerat auf ihre Sanierungswirkung für die AHV untersucht. Der Vergleich zeigt, dass die Sanierungswirkungen von NR und SR untergefähr auf gleicher Höhe liegen, jedoch deutlich hinter der bundesrätlichen Botschaft zurückbleiben. Die Analyse erfolgte durch die UBS in Zusammenarbeit mit dem Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg i.Br. Im Einzelnen heisst es dazu in einer Mitteilung u.a.:
Die Finanzierungslücke der AHV von rund CHF 1 000 Mrd. oder 173,4 Prozent des BIP sinkt bei Umsetzung aller Massnahmen des Beschlusses des Nationalrats zur Reform Altersvorsorge 2020 um 61,1 Prozentpunkte auf 112,3 Prozent des BIP. Im Vergleich zur Botschaft des Bundesrats und zum Beschluss des Ständerats vom September 2015 hätte der Beschluss des Nationalrats eine ähnliche Entlastungswirkung für die AHV wie der Beschluss des Ständerats (Abbildung 1).
Unter den einzelnen Reformmassnahmen des Nationalrats resultiert die grösste Entlastungswirkung aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer. Da die Mehrwertsteuererhöhung um 0,6 Prozentpunkte deutlich geringer ausfallen würde als bei der ursprünglichen Botschaft des Bundesrats (1,5 Prozentpunkte) und dem Beschluss des Ständerats (1,0 Prozentpunkte), wäre die Entlastungswirkung auf die AHV mit 28,4 Prozent des BIP auch deutlich geringer.
Die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre würde die Finanzierungslücke der AHV um 15,4 Prozent des BIP senken. Die Neuregelung bei der Hinterlassenenrente würde zu einer Reduzierung der Finanzierungslücke um 10,3 Prozent des BIP führen. Die Aufhebung der Kinderrenten sowie die Anhebung des Bundesbeitrags an die Finanzierung der AHV auf 20 Prozent würden mit 5,0 Prozent und 3,2 Prozent des BIP zu ähnlich hohen Entlastungen der AHV führen. Mit der Flexibilisierung des Rentenzugangs beinhaltet der Beschluss des Nationalrats jedoch auch eine Massnahme, welche die AHV langfristig mit 1,3 Prozent des BIP belasten würde.
Bahngewerkschaften einigen sich mit SBB auf 0,4 Prozent Abzug
Das SBB-Personal muss ab dem nächsten Jahr nur noch einen Lohnabzug von 0,4 Prozent für die Risikoprämie der Pensionskasse hinnehmen. Darauf einigten sich die Gewerkschaften und die SBB. Ursprünglich geplant waren 0,8 Prozent.
Natürlich könne man sich über einen Lohnabzug nicht freuen, teilte die Gewerkschaft des Verkehrspersonal (SEV) mit. Doch der Widerstand des Personals habe sich ausbezahlt. Rund 300 Personen hatten während der ersten Verhandlungsrunde Ende November vor dem SBB-Hauptsitz in Bern demonstriert.
Im Rahmen des Programms RailFit 20/30 wollte die SBB die Risikobeiträge der Pensionskasse ab 2017 paritätisch zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitenden aufteilen. Damit wären die Lohnabzüge um 0,8 Prozent gestiegen. Nach den Protesten der Gewerkschaften schwenkte die SBB ein: Sie übernimmt nun drei Viertel der Kosten, die Angestellten einen Viertel.
Die «notwendigen» Einsparungen würden aber trotzdem realisiert, teilte die SBB mit. Denn künftig werden die Verwaltungskosten auf die SBB Pensionskasse abgewälzt. Der Stiftungsrat der Pensionskasse habe diesen Änderungen zugestimmt.
Ständerat hält an AHV-Zuschlag fest
AV2020: Glücklicher Gewerkschaftsbund
Der Gewerkschaftsbund schreibt in einer Mitteilung zu den SR-Entscheiden:
Der SGB begrüsst es, dass der Ständerat den Provokationen aus dem Nationalrat standgehalten hat und nicht auf die automatische Rentenaltererhöhung auf 67 Jahre eingetreten ist. Positiv ist auch, dass der Ständerat die Sorgen der Arbeitnehmenden im Vergleich zum Nationalrat höher gewichtet und daran festhält, die rückläufigen Pensionskassen-Renten zu einem Teil über bessere AHV-Renten zu kompensieren. Die Anhebung der AHV-Renten um 70 Franken pro Monat sowie die Verbesserung der AHV-Renten der Ehepaare sind angesichts des sinkenden Rentenniveaus in der Zweiten Säule nötig. Beide Massnahmen sind zudem mit 0,3% Lohnbeiträgen effizient und gerecht finanziert.
Die Stabilisierung des Rentenniveaus ausschliesslich mittels Massnahmen in der Zweiten Säule, so wie es der Nationalrat wünscht, würde Leute mit tiefen und mittleren Einkommen viel mehr kosten (Sparbeiträge) und vor allem auch Firmen aus Niedriglohnbranchen übermässig belasten. Und das Minderheitsmodell des Ständerats würde den künftigen Rentnerinnen und Rentnern tiefere Renten bringen als das Ständeratsmodell. Und auch hier wäre die Beitragslast deutlich höher. Angesichts der Tiefstzinsphase ist klar: die stärkere Kapitalbildung ist heute weit weniger effizient als in vergangenen Jahren.
AV2020: Enttäuschter Arbeitgeberverband
Der Arbeitgeberverband hat in einer Mitteilung Stellung zu den ersten Entscheiden des Ständerates bezogen. Der Verband schreibt:
Mit Blick auf die Finanzierung der AHV werden die Schwächen der Lösung der ständerätlichen Mehrheit immer offensichtlicher. Der anvisierte Giesskannenausbau führt aufgrund der jährlich stark steigenden Neurentnerzahlen mittelfristig zu einem zusätzlichen Kostendruck. So wäre allein für diesen Ausbau bereits 2035 erneut 0,15 Prozent an Lohnbeiträgen nötig. Um das dann klaffende Finanzloch der AHV zu stopfen, werden rund 1,5 Prozent an weiteren Lohnbeiträgen oder an Mehrwertsteuer fällig. Weil dies für den Werkplatz Schweiz und die Angestellten nicht verkraftbar ist, wird das Rentenalter schon bald massiv steigen müssen. Die Reform wird damit zum Fass ohne Boden, statt zu einer echten strukturellen Sicherung der AHV. Vielmehr braucht es eine sinnvolle Massnahme im BVG sowie die vom Nationalrat beschlossene Stabilisierungsregel für die AHV.
Selbst der Status quo wäre besser als die Option des Ständerats. Doch so weit darf es nicht kommen, denn der Reformbedarf ist für beide Säulen klar ausgewiesen. Es liegt nun erneut am Nationalrat, die Reform wieder auf Erfolgskurs zu bringen. Die Zeit drängt. In der Frühlingssession 2017 müssen sich die beiden Räte auf ein tragfähiges Konzept einigen, das auch Bevölkerung und Wirtschaft zu überzeugen vermag.
AV2020: Ständerat hält an 70 Franken fest
In der wohl wichtigsten Debatte zur Altersvorsorge 2020 ist die Mehrheit des Ständerats seiner Kommissionsmehrheit gefolgt und hält damit an den zentralen Entscheiden aus der Herbstsession 2015 fest: Das heisst Teilkompensation der Senkung des Mindestumwandlungssatzes im BVG durch eine Erhöhung der AHV-Renten für Neurentner von 70 Franken plus erhöhtem Plafond für Ehepaare von 155 Prozent.
Keine Chance hatten die beiden Minderheitsanträge Kuprecht und Keller-Sutter, die beide auf diese 70 Franken verzichten wollten, hingegen im Falle von Kuprecht eine Reduktion des Koordinationsabzugs und bei Keller-Sutter gezielte Zusatz-Leistungen für Tieflohnempfänger mit langer Beitragsdauer vorsahen.
Wie zu erwarten liessen die Vertreter von SP und CVP kein gutes Haar an den Beschlüssen des Nationalrats und lobten ausgiebig ihre eigene Errungenschaft mit dem 70 Franken-Zustupf.
Der Antrag der Minderheit Kuprecht unterlag mit 25 gegen 18 Stimmen (1 Enthaltung), jener von Keller-Sutter mit 25 gegen 19 Stimmen.
Ratsprotokoll SR / NZZ / Vorschlag Kuprecht / Fahne SR
NZZ: “Renten-Tanz am Abgrund”
Christof Forster kommentiert am Morgen der Behandlung der Altersvorsorge 2020 im Ständerat die politische Ausgangslage. Er hält u.a. fest:
Beharrt der Ständerat auf den 70 Franken, dann wird sich dieses Kompensationsmodell voraussichtlich auch in der Einigungskonferenz zwischen den beiden Räten, in der die kleine Kammer dank Geschlossenheit häufiger mit ihrer Lösung obsiegt, durchsetzen. Eine solche Vorlage ist jedoch im Nationalrat akut absturzgefährdet. Die CVP wäre die einzige Partei, die vorbehaltlos hinter dem Geschäft stünde. Fraglich wäre der Support der SP, die mit der Vorlage einige Kröten schlucken müsste und zudem die Gewerkschaften im Nacken hat. Auf der anderen Seite ist aber auch offen, ob FDP, GLP und BDP wegen der 70 Franken tatsächlich den Mut haben, die Vorlage zusammen mit der SVP in der Schlussabstimmung zu versenken. Am Schluss dürften wenige Abweichler das Schicksal der Vorlage besiegeln. Geplant ist die entscheidende Abstimmung am 17. März 2017.
Schweizer PKs und die deutsche Finanzverwaltung
Im Jahr 2015 hat das oberste deutsche Finanzgericht (Bundesfinanzhof, BFH) die steuerlichen Behandlungen von Schweizer Pensionskassen und eine fast 10 Jahre lange Praxis der deutschen Finanzverwaltung auf den Kopf gestellt. Die Änderung wirkt sich sowohl für Beiträge in als auch für Leistungen aus einer Schweizer Pensionskasse aus. Business 24 gibt dazu einen Überblick.
“Viele Kassen beschönigen die Lage”
Die Pensionskassen operieren meist mit unrealistischen Renditeerwartungen. Bei einer sachlicheren Bilanzierung würde die Rentenschuld etwa 50 Mrd. Fr. steigen. Als Folge fiele der Deckungsgrad im Schnitt um 7 Prozentpunkte.
Viele Pensionskassen bewerten die laufenden Renten zu unvorsichtig. «Ihre Rentenschuld würde im schweizerischen Durchschnitt etwa 14% grösser ausfallen, wenn korrekt zu geringerer Renditeerwartung und länger werdender Rentenzahlungsdauer bilanziert würde», sagt Pensionskassenexperte Christoph Furrer.
Die Rentenverpflichtung der Pensionskassen macht gemäss Bundesamt für Statistik fast so viel aus wie die Sparguthaben der Beschäftigten. Gesamthaft stehen die Bilanzpassiven auf rund 800 Mrd. Fr. Würde die Rentenschuld 14% höher bilanziert, vergrösserten sich die Gesamtverpflichtungen etwa 7%. «Der Deckungsgrad der Kassen, der das Verhältnis von Vermögen zu Verpflichtungen ausdrückt, würde von durchschnittlich 110 auf etwa 103% korrigiert», rechnet Furrer vor.
“Swiss pension funds barely hit by negative rates”
Just a small part of Swiss pension funds› liquidity is affected by negative interest rates, Swiss National Bank Vice Chairman Fritz Zurbruegg told a conference on Thursday, defending the central bank’s policy of negative rates and currency intervention to hold down the strong Swiss franc.
«The idea of negative rates is to make franc investments less attractive. It only works when it applies to all investments. It is important that everyone is under this system,» he said. «The goal to make the Swiss franc less attractive, not just for foreign investors but also domestic investors and institutional customers.»