Die Fahne mit dem Verlauf der parlamentarischen Beratung der Altersvorsorge 2020 incl. den Beschlüssen des Ständerats in der Wintersession 2016 wurde aufgeschaltet.
Dezember 15, 2016
Technische Grundlagen VZ 2015 publiziert
Die neuesten versicherungstechnischen Grundlagen für Pensionskassen VZ 2015 sind veröffentlicht worden. Sie zeigen für den Zeitraum 2011-2015 eine fortgesetzte Zunahme der Lebenserwartung. Diese hat bei 65-jährigen Männern im Vergleich zu den vor 5 Jahren publizierten Grundlagen VZ 2010 deutlich um 0.77 Jahre zugenommen (von 20,14 auf 20,91), bei 64- jährigen Frauen hingegen nur leicht um 0.16 Jahre (von 23.79 auf 23,95). Die Invaliditätswahrscheinlichkeiten sind gegenüber den VZ 2010 sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen stark gesunken.
Die technischen Grundlagen VZ 2015 basieren auf dem Datenmaterial von insgesamt 25 Kassen öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber (Bund, Kantone und Gemeinden). Sie setzen die im Jahr 1950 begonnene Reihe der VZ-Grundlagen fort. Bis und mit den VZ 1990 wurde fast ausschliesslich Datenmaterial der Pensionskasse Stadt Zürich verwendet, die sich damals Versicherungskasse der Stadt Zürich oder kurz VZ nannte. Das Label VZ ist aus Kontinuitätsgründen beibehalten worden.
Wie schon bei den VZ 2010 kann sowohl mit einem über alle Laufzeiten konstanten technischen Zinssatz als auch mit einer Zinskurve gerechnet werden. Es lassen sich also je nach Laufzeit unterschiedliche Zinssätze zu Grunde legen. Auf diese Weise können mit den VZ 2015 auch Berechnungen analog zum Swiss Solvency Test (SST) durchgeführt werden. Der Umwandlungssatz im BVG Im Rahmen des eidgenössischen Reformpakets Altersvorsorge 2020 wird ein Umwandlungssatz von 6.0% angestrebt. Mit den neuen Grundlagen VZ 2015 (Generationentafeln für das Jahr 2017) ist ein technischer Zinssatz von rund 3,6% zu verwenden, damit dieser Umwandlungssatz resultiert.
Neben den VZ-Grundlagen bestehen heute nur noch die technischen Grundlagen „BVG“, die im Jahr 2000 erstmals hergestellt wurden und sich auf das Datenmaterial von vorwiegend privatrechtlichen Kassen abstützen. Die auf den Jahren 2010-2014 beruhende Ausgabe BVG 2015 ist vor rund einem Jahr publiziert worden. Die BVG-Grundlagen haben das Modell und die Systematik der VZ 2005 vollständig übernommen. Die Pionierarbeit der Grundlagen VZ 2005 hinsichtlich Generationentafeln ist damit zu einer Art Schweizer Standard geworden.
“Pensionskassen drängen in den Hypothekarmarkt”
Die NZZ schreibt:
Die ultraniedrigen Zinsen zwingen Pensionskassen, nach neuen Ertragsquellen zu suchen. In den vergangenen Monaten haben viele deshalb geprüft, welche Möglichkeiten sich im Bereich Hypotheken bieten – und ob sich allenfalls Marktanteile von Banken abschöpfen lassen. Derzeit betrieben die Vorsorgeeinrichtungen in diesem Markt gewissermassen «regulatorische Arbitrage», sagt Lukas Riesen, Partner bei der Beratungsgesellschaft PPCmetrics. Viele Banken hätten ihre Marge bei der Kreditvergabe erhöht, um Privatkunden vor den von der Schweizerischen Nationalbank verhängten Negativzinsen zu verschonen, heisst es in einem Bericht des Unternehmens. Gleichzeitig seien Banken mit strengeren Regulierungen konfrontiert als Pensionskassen.
Allerdings dürfte es sich bei diesen Wettbewerbsvorteilen aller Voraussicht nach um ein «temporäres Phänomen» handeln, meint Riesen. Sollten die Pensionskassen in diesem Markt zu einem grossen «Player» werden, könnte es auch zu neuen Regulierungen kommen. Regina Anhorn von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) schätzt den derzeitigen Marktanteil von Pensionskassen am Schweizer Hypothekenmarkt auf nur 2%, den von Versicherungen auf 4% und denjenigen von Banken auf 94%.