Der Arbeitgeberverband hat in einer Mitteilung Stellung zu den ersten Entscheiden des Ständerates bezogen. Der Verband schreibt:

Mit Blick auf die Finanzierung der AHV werden die Schwächen der Lösung der ständerätlichen Mehrheit immer offensichtlicher. Der anvisierte Giesskannenausbau führt aufgrund der jährlich stark steigenden Neurentnerzahlen mittelfristig zu einem zusätzlichen Kostendruck. So wäre allein für diesen Ausbau bereits 2035 erneut 0,15 Prozent an Lohnbeiträgen nötig. Um das dann klaffende Finanzloch der AHV zu stopfen, werden rund 1,5 Prozent an weiteren Lohnbeiträgen oder an Mehrwertsteuer fällig. Weil dies für den Werkplatz Schweiz und die Angestellten nicht verkraftbar ist, wird das Rentenalter schon bald massiv steigen müssen. Die Reform wird damit zum Fass ohne Boden, statt zu einer echten strukturellen Sicherung der AHV. Vielmehr braucht es eine sinnvolle Massnahme im BVG sowie die vom Nationalrat beschlossene Stabilisierungsregel für die AHV.

Selbst der Status quo wäre besser als die Option des Ständerats. Doch so weit darf es nicht kommen, denn der Reformbedarf ist für beide Säulen klar ausgewiesen. Es liegt nun erneut am Nationalrat, die Reform wieder auf Erfolgskurs zu bringen. Die Zeit drängt. In der Frühlingssession 2017 müssen sich die beiden Räte auf ein tragfähiges Konzept einigen, das auch Bevölkerung und Wirtschaft zu überzeugen vermag.

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