Der Ständerat unterschlage beim Streit um die Rentenreform die Kosten, sagt Martin Kaiser in einem Interview mit der Luzerner Zeitung. Der Leiter Sozialpolitik des Arbeitgeberverbands ist für die Kompensation von Rentenausfällen in der zweiten Säule. Auszüge aus dem Gespräch:
Martin Kaiser, die Arbeitgeber und der Nationalrat wollen Rentenausfälle in der zweiten Säule kompensieren. Das kostet gemäss der Sozialkommission des Ständerats (SGK) 24 Milliarden Franken mehr als das Konzept mit dem AHV-Zuschlag. Warum sind Sie trotzdem dafür?
Weil die Rechnung ein falsches Bild vermittelt. Am teuersten ist die Variante des Ständerats, der zusätzlich zur Kompensation für Ausfälle in der zweiten Säule einen AHV-Ausbau für Neurentner will. Insgesamt braucht es dafür rund 0,9 Lohnbeitragsprozente und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1 Prozent. Die Mehrkosten machen per 2030 rund 7 Milliarden pro Jahr aus. Der Nationalrat will dagegen einen vollständigen Ausgleich der Renteneinbussen innerhalb der beruflichen Vorsorge zu massiv tieferen Kosten. Diese betragen
und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1 Prozent. Die Mehrkosten machen per 2030 rund 7 Milliarden pro Jahr aus. Der Nationalrat will dagegen einen vollständigen Ausgleich der Renteneinbussen innerhalb der beruflichen Vorsorge zu massiv tieferen Kosten. Diese betragen für die gesamte Reform rund 5 Milliarden pro Jahr – oder 0,8 Prozent Lohnbeiträge und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,6 Prozent. Das sind 2 Milliarden weniger pro Jahr.
Wie erklären Sie sich die Differenzen?
Die SGK betrachtet nur die berufliche Vorsorge und klammert die Mehrkosten für die AHV aus. Zudem schätzt sie die Kosten des Nationalratsmodells in der beruflichen Vorsorge deutlich höher. Das bezweifeln wir. Doch selbst wenn wir die Kosten unterschätzt hätten, wäre der Nationalratsvorschlag bis 2030 immer noch gegen 10 Milliarden billiger. Für die Wirtschaft und die betroffenen Bürger ist entscheidend, was finanziell insgesamt auf sie zukommt. Eine Zahlenakrobatik, wie wir sie nun erleben, schadet dem Vertrauen in die Politik.
Hinter den Berechnungen steckt die Verwaltung. Macht diese mit Zahlen Politik?
Die Verwaltung muss Annahmen treffen, weil die einschlägigen Statistiken fehlen. Bei der Rentenreform geht es aber nur um die obligatorische berufliche Vorsorge. Sechs von sieben Versicherten haben einen überobligatorischen Teil und sind deshalb von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes wie auch von der Regelung der Kompensation nicht oder nur teilweise betroffen. Je nach Annahmen entstehen grössere Differenzen.