Die Luzerner Zeitung berichtet über den Stand der nicht beanspruchten Freizügigkeitsleistungen, die mit fast 3 Mrd. Franken im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht haben.

Meist gingen die Gelder bei einem Stellenwechsel oder Arbeitsunterbruch vergessen, sagt Max Meili, Geschäftsleiter der Stiftung Auffangeinrichtung BVG, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. «Die Leute kümmern sich nach ihrem Austritt aus der Pensionskasse nicht um ihr Vorsorgegeld und melden sich einfach nicht mehr.»

Der Transfer der angesammelten Gelder von der Pensionskasse des alten Arbeitgebers in jene des neuen oder an eine andere Einrichtung liegt in der Verantwortung des Arbeitnehmers. Handelt er nicht, landet das Geld spätestens zwei Jahre nach dem Austritt bei der Auffangeinrichtung.

Diese nimmt, wenn möglich, Kontakt mit dem Kontoinhaber auf. Hat dieser aber neben der Stelle auch noch die Adresse gewechselt, wird es schwierig. Die Auffangeinrichtung verwaltet das Geld, bis eine entsprechende Anfrage eingeht.

Dank einer besseren, systematischen Datenerfassung könnten immer mehr Konteninhaber ausfindig gemacht werden, sagt Meili. Mittlerweile kann bei 34 Prozent der insgesamt rund 960’000 Konten bei der Auffangeinrichtung der Besitzer kontaktiert werden, 65 Prozent des verwalteten Kapitals gelten als «zustellbar». Proportional nimmt der Anteil der vergessenen Gelder jährlich leicht ab.

In absoluten Zahlen aber nimmt sowohl die Höhe des Kapitals als auch die Menge der unzustellbaren Konten zu. 632’302 waren es im vergangenen Jahr, sechs Jahre zuvor erst 426’303. Mittlerweile werden fast 3 Milliarden Franken «unzustellbares Kapital» verwaltet, gut 1,3 Milliarden Franken mehr als noch 2009.

In der Regel sind es eher kleine Pensionskassenguthaben, die vergessen gehen und bei der Auffangeinrichtung landen. Auf einigen Konten lagen im vergangenen Jahr gerade einmal ein paar Rappen, auf 258 verwalteten Konten betrug das Kapital dagegen über eine Viertelmillion Franken. Im Schnitt sind es 4700 Franken.

«Der grösste Teil wird nach erfolgter Pensionierung ausfindig gemacht, da die Leute in der Regel Renten beziehen und spätestens dann selber ein Interesse haben, dass ihre Adresse wirklich immer à jour ist», sagt Meili. Erst wenn eine Person bis zu ihrem 100. Geburtstag nicht gefunden werden kann, verfällt ihr Anspruch.

Dann fliessen die Gelder in einen allgemeinen Topf des Sicherheitsfonds der Zentralstelle, der am Ende allen Versicherten zugute kommt. Im Schnitt schickt die Auffangeinrichtung total rund 4,5 Millionen Franken jährlich an den Sicherheitsfonds. «Das zeigt, dass eben doch sehr viele Personen vorher gefunden werden.» (sda)

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