Die FAZ schreibt: “Schweizer Pensionskassen würden wegen der Negativzinsen gerne Bargeld in Milliardenbeträgen horten. Das geht der Nationalbank gegen den Strich, doch tun kann sie wenig.”
Weiter heisst es im Artikel: “Rein organisatorisch und technisch ist es kein Problem, größere Mengen Bargeld zu horten. Dafür gibt es Dienstleister, die Hochsicherheitstresore besitzen, in denen Kunden Gold, Silber oder eben auch Bargeld lagern können. Einer von diesen Anbietern ist die Swiss Gold Safe AG. Das Unternehmen aus dem Kanton Uri erlebt infolge der Negativzinsen gerade einen ungeahnten Nachfrageschub: „Wir haben zahlreiche Anfragen von institutionellen Anlegern aus der Schweiz. Vor allem Pensionskassen und Versicherer zeigen großes Interesse an der Einlagerung von Bargeld“, sagt Swiss-Gold-Sprecher Ludwig Karl.
Nach seinen Angaben rechnet sich das Ganze: „Die Kosten für die Lagerung großer Bargeldbeträge liegen bei rund einem Drittel der Negativzinsen.“ Demnach wären für zwei- bis dreistellige Millionenbeträge Lagergebühren von knapp 0,3 Prozent fällig. Darin ist die Vollversicherung der Gelder (unter anderem gegen Diebstahl und Brand) enthalten. Die Transportkosten kommen noch dazu, diese fallen aber offenbar nicht stark ins Gewicht.” (…)
Aber kann Jordan dem Kunden einer Bank, und sei es ein Pensionsfonds, der Milliarden verwaltet, den Wunsch verweigern, sein eigenes Geld nicht mehr auf einem Konto, sondern in bar zu halten? „Nein“, sagt Hanspeter Konrad vom Pensionskassenverband, „unseres Erachtens besteht dafür keine Rechtsgrundlage“.