Die UBS äussert sich einer News-Meldung zu den von der SNB verfügten Negativzinsen und fasst die Ergebnisse einer Studie zusammen. Zum Thema Pensionskassen heisst es dazu:

“Im Vorsorgesystem dürften bei anhaltenden Negativzinsen viele Pensionskassen noch stärker in Unterdeckung geraten. Dies auch, weil die Anlagerichtlinien in der zweiten Säule es nur beschränkt erlauben, vermehrt in Anlagen mit höheren Renditechancen zu investieren. Falls tiefe oder gar negative Zinsen länger Bestand haben sollten, könnte es gesetzlich erlaubt werden, dass Pensionskassen die Beitragssätze der Erwerbstätigen erhöhen, um die Finanzierung der versprochenen Renten zu ermöglichen. Dies würde zu einer verstärkten Umverteilung zwischen Erwerbstätigen und Rentnern führen und zudem die Unternehmen durch höhere Personalkosten belasten. Eine massvolle Reduktion des gesetzlichen Umwandlungssatzes erscheint vor diesem Hintergrund dringlicher denn je.

image

In der 1. Säule bedeutet eine tiefere Verzinsung eine starke Ausweitung der AHV-Finanzierungslücke, die schon vor Einführung der Negativzinsen bei über CHF 1000 Milliarden lag. In einem Szenario mit niedrigen Zinsen und schwachen Aktienmärkten könnte der AHV-Ausgleichsfonds gemäss Berechnungen der UBS-Ökonomen schon 2024 aufgebraucht zu sein. Hingegen zeichnet sich für ein Szenario mit höheren Zinsen und einer positiven Aktienmarktentwicklung ab, dass der AHV-Ausgleichsfonds noch bis 2028 ausreichen könnte, um die Ausgabenüberschüsse in der ersten Säule zu finanzieren.”

  UBS News  /   Studie