Die Konsumenten-Zeitschrift K-Tipp hat laut Schweizer Presserat mit einem Artikel mit dem Titel «Pensionskassen: Milliarden-Bschiss» das Wahrheitsgebot nicht verletzt, das in der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verankert ist, meldet die Werbewoche.
Ein Fehler in einem der beanstandeten Punkte der Berichterstattung genüge nicht, um eine Verletzung der «Erklärung» zu begründen, schreibt der Presserat in seiner Stellungnahme. Beim Titel «Milliarden-Bschiss» habe es sich zweifellos um eine Zuspitzung gehandelt, schreibt der Presserat. Im Artikel selbst habe der K-Tipp dann aber relativ ausführlich erklärt, weshalb er zu dieser Einschätzung gekommen ist.
Auch die vom Beschwerdeführer beanstandete K-Tipp-Aussage, wonach die Pensionskassen «Milliarden in die eigene Tasche» steckten, ist nach Ansicht des Presserates unter dem Gesichtspunkt der Wahrheitspflicht nicht zu bemängeln. Im Artikel werde detailliert begründet, dass die mit dem Geld der Sparer erwirtschaftete Rendite nur zu einem kleinen Teil an die Versicherten und Sparer weitergegeben werde und der grösste Teil in die Reserven der Pensionskasse fliesse. Nicht zu beanstanden sei auch die Aussage, die Pensionskassen verfügten in den letzten Jahren und Jahrzehnten über immer mehr Reserven.
pw. Der K-Tipp stand an vorderster Front der Gegner, als es 2010 darum ging, den Umwandlungssatz an die versicherungstechnischen Realitäten anzupassen. Die Zeitschrift hat sich schon damals durch bemerkenswerte Resistenz gegen alle fachlichen Argumente erwiesen. Es stellte sich bloss die Frage, ob es sich dabei um reine Inkompetenz oder gezieltes Abonnenten-Marketing handelt? Dass jetzt der Presserat den im Frühjahr letzten Jahres unter den gleichen lamentablen Voraussetzungen erschienenen Artikel samt seinem Titel rechtfertigt, gehört ins gleiche traurige Kapitel medialer Irreführung. Die populistische Berichterstattung des K-Tipp dient höchstens der Zeitschrift und ihrer Auflage, aber wohl eher weniger den Konsumenteninteressen, die sie angeblich vertritt. Dass es gerade der Umwandlungssatz-Entscheid ist, welcher die Kassen zu verstärkter Reservebildung zwingt, gehört zur (bitteren) Ironie der Geschichte, welche aber wahrscheinlich den K-Tipp-Verantwortlichen vollständig entgeht.
Was wohl der Beschwerdeführer “X” vom Entscheid des Presserats hält? An seinem / ihrem Kommentar wären wir sehr interessiert.
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