Paul Rechsteiner erläuterte vor dem SR die Motion der SGK. “Das Anliegen ist die Lockerung der Unterstellung von Härtefallleistungen aus Personalfürsorgestiftungen, also aus Wohlfahrtsfonds, unter die AHV-Beitragspflicht. Die Räte waren sich eigentlich darüber einig, dass Härtefallleistungen nicht durch die AHV-Beitragspflicht geschmälert werden sollen. In diesem Sinne bestand bei der Behandlung der 11. AHV-Revision, die im Nationalrat bekanntlich aus ganz anderen Gründen scheiterte, Einigkeit. Dieses Thema war unbestritten, und da die 11. AHV-Revision wie gesagt aus ganz anderen Gründen scheiterte, blieb das Anliegen pendent. (…)

Bei diesen Leistungen geht es um sozial gerechtfertigte Leistungen, die nicht durch eine Beitragspflicht geschmälert werden sollen. In diesem massvollen Umfang bestand und besteht auch seitens der SGK des Ständerates die einhellige Auffassung, dass diese Leistungen beitragsbefreit werden sollen. Dabei ist zu unterstreichen, dass damit nicht Leistungen im Kaderbereich gemeint sind, Ermessensleistungen, die nicht mehr unter sozialen Gesichtspunkten gerechtfertigt werden können. Vielmehr geht es beispielsweise um Leistungen bei Entlassungen. Die Veränderungen, die über eine Änderung der AHV-Verordnung angestrebt werden, sollen Sozialplanleistungen begünstigen. Patronale Fonds, Wohlfahrtseinrichtungen sind grundsätzlich eine gute Sache, sie sollen gefördert werden. Es ist eine gute Sache, wenn Firmen in guten Zeiten Mittel äufnen, die in schlechten Zeiten für soziale Leistungen zur Verfügung stehen.”

Der Bundesrat unterstützt die Motion. Sie wurde angenommen.

  Ratsprotokoll / Motion